Fussmatten vor der Wohnungseingangstüre?
Fussmatten zum Schuhe abtreten vor der Wohnungseingangstüre können doch seitens der Hausverwaltung nicht verboten werden , oder irre ich mich wieder mal.
Schön wäre eine verbindliche Antwort.
3 Antworten
Das kann in jeder Hausordnung anders geregelt sein. Ein Gesetz hierfür gibt es nicht. Allerdings gibt es Gesetze und Vorschriften zu Fluchtwegen, die beachtet und umgesetzt werden müssen und zwar von jedem Eigentümer oder jeder Hausverwaltung individuell.
Das Freihalten des Fluchtweges muss nicht da drin stehen. Es genügt, wenn Anweisungen drin stehen, wie z. B. "vor der Wohnungstür darf nichts abgelegt oder abgestellt werden". Wenn da nichts drin steht, würde ich mal sagen, spricht überhaupt nichts dagegen, eine Fußmatte vor die Wohnungstür zu legen.
Sind in meinem Bestand auch nicht geduldet.
Grund, die lieben Mieter zicken rum, nehmen sie nicht mal weg, wenn die Treppenhausreinigung kommt.
Einsammeln für alle, ausklopfen, nach dem Trocknen wieder exakt und richtig hinlegen, wird von denen nicht mal bezahlt.
Doch. Wenn sie im Flur liegen, dann schon. Stolperfalle.
@ Kometenstaub,
dazu müssre der Stolperer aber dicht an der Türe "vorbeigehen bei einem zwei Meter breiten GANG, wo der Fussabtreter nur ein paar cm in den Bereich des Laubengangs liegt. Um genau zu sein, 6 cm.
das ist Erbsenzählerei
Die Fussmatte liegt nicht im Flur sondern vor der Wohnungseingangstüre die sich auf einem Gang, einem sg.Laubengang befindet der offen ist- also kein Treppenhaus. Wenn es regnet ist dieser Gang nass der Mieter muss doch seine Schuhe abputzen können, bei Regen und Schnee.. !
Wahrscheinlich auch wegen Brandgefahr. Wie jedoch soll man dann seine Schuhe reinigen? Durch in der Wohnung liegende Fußmatten? Das mag nicht jeder Mieter.
Von einer Fusmatte steht nichts in der Hausordung, wohl aber wie oft man seine Wohnung zu reinigen und wie oft man renovieren MUSS
keine Wäsche auf den Balkonen zum Trocknen heraushängen,und nach 22:00 Uhr nicht mehr Duschen :-) Kein Staubtuch ausschütteln und keine Tischdecke von Krümeln befreien... Regale mit Schuhen werden anscheinend im geschlossenen Treppenhaus geduldet- da ist von Störung und freihalten des Fluchtweges keine Rede.