Fundbüro-Mitarbeiter klaut mein Handy?
Vor sechs Monaten, habe ich mein iPhone X in Meersburg verloren. Ich habe überall im Internet nachgeschaut ob etwas abgegeben wurde, doch der online Fundservice der Stadt Meersburg und 100 km Radius zeigten keine Hinweise auf mein iPhone X. Heute schreibt mich ein Mädchen an und meint ihr Vater hätte mein Handy mit nach Hause gebracht und sie hätte meinen Namen über den Notfallpass herausgefunden. Sie erklärte mir, dass man Fundstücke nach sechs Monaten behalten darf, wenn sie keiner abhole. Ich habe durch ihren Nachnamen herausgefunden, dass ihr Vater im Fundbüro arbeitet. Dadurch dass wir nie im Internet ein Anzeichen von meinem Handy gefunden hatten, glauben wir dass der Mitarbeiter sich mein Handy auf die Seite gelegt und sechs Monate gewartet hat. Sie fragte nach meiner Apple ID und nach meinem Code, doch ich fragte sie ob ihr Vater mir mein Eigentum nicht zurückgeben möchte. Daraufhin antwortete sie ihr Vater würde gerne das Handy selber behalten, da er nun im Recht steht. (Dies habe ich bei der Polizei nachgefragt und es ist korrekt). Nun fahre ich morgen mit meiner Mutter (Bin Schüler) nach Meersburg um seinen Vorgesetzten zu sprechen. Darüber hinaus ist dieser Mann bereit mir mein Handy für 100 € zurückzugeben, doch sie melden sich nicht mehr. Was empfiehlt ihr mir? Wie bekomme ich am besten mein Handy zurück ohne keinem zu schaden?
4 Antworten
Gib unter keinen Umständen deine Codes bzw. deine Apple-ID bekannt – auch nicht, wenn dir dafür Geld geboten wird.
Deine Ausführungen klingen wirklich verrückt. Sollte sich dein Verdacht bestätigen, hätte sich der städtische Mitarbeiter strafbar gemacht.
Die Fundbüros sind zur Ermittlung des Eigentümers angehalten. Wenn die Tochter des städtischen Mitarbeiters dich auf diesem (einfachen) Weg gefunden hat, ist davon auszugehen, dass dies ihr Vater auch gekonnt hätte.
Wie schon von „Papabaer 29“ angemerkt, sehe ich ebenfalls den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllt. Im Gesetz heißt es:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Ob das Gespräch mit dem Vorgesetzten von Erfolg gekrönt sein wird, weiß ich nicht. Im schlechtesten Fall wird er die Vorwürfe abstreiten, um Schaden von sich, seinem Dezernat und der Stadtverwaltung abzuwenden.
Ich würde vor dem Gespräch einen Anwalt aufsuchen. Er kann euch darin beraten, welches Verhalten nun sinnvoll ist.
Eine Frage stellt sich mir noch: War die Rede davon, dass der Vater bzw. die Tochter das Handy selbst gefunden hat? Denn nach meinem Rechtsverständnis erwirbt nur der Finder nach Ablauf der sechsmonatigen Frist Eigentum an der Sache, nicht der Fundbüro-Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
Hoho.
Im Prinzip musst Du Anzeige erstatten. Ein Anwalt dürfte ratsam sein.
Denn, wenn das Mädchen Dich einfach so gefunden hat, dann konnte es ihr Vater auch. Nehme ich an.
Auch komisch ist dass es scheinbar kein Meldung über den Fund gibt.
Die Polizei bzw. das Mädchen hat Dich nicht richtig bzw. nicht komplett informiert. Klar darf man die Sache nach 6 Monate behalten wenn der Eigentümer sich nicht meldet, aber den Fund sollte man melden!
Ich überlege gerade, ob du nicht einer geschickten organisierten Bande zum Opfer gefallen bist.
Würde mich interessieren, ob der "Vater" tatsächlich ein Mitarbeiter des Fundbüros ist. Und behalten darf es eigentlich auch der, der es gefunden hat. Nicht irgendjemand. Da ist definitiv was faul.
Berichte mal!
Gruß S.
Du musst schon Anzeige wegen Fundunterschlagung erstatten.
Neben der strafrechtlichen Schiene geht es doch vielmehr darum, das Handy wieder zu bekommen. Dazu muß er schon an die Stadt Meersburg herantreten.
Ein Rechtsanwalt würde diesem Ansinnen natürlich den nötigen Druck verleihen.
Die örtliche Presse wäre bestimmt auch für so ein Fräßchen dankbar ; - )