Darf der Vermieter eine Mieterhöhung machen, weil der Mieter einen Kamin gewünscht hat und es bekam?
Hey, mein Opa will meiner Nachbarin ab Januar die Miete erhöhen. Sie hatte sich schon seit längere Zeit einen Kamin gewünscht und man hat es dann reingebaut. Mein Opa fordert eine Teilzahlung des Kamins, da sie es wollte. Meine Nachbarin sagt aber, dass sie es nicht mitnehmen kann wenn sie auszieht. Den Ofen hat sie selbst bezahlt. Dagegen will mein Opa die Miete erhöhen. Darf er das überhaupt ? Er hat ja selbst entschieden, ob der Kamin rein kommt oder nicht.
4 Antworten
ja, denn durch den kamin erhöht sich die qualität der wohnung...................... auch, wenn sie den kamin später mitnimmt.. es wurde ja u.a. ein freier zug eingerichtet für diesen kamin...............
Dein Opa hat die Einbaukosten gezahlt.
Die Kosten kann er mit 11% jährlich auf die Miete draufschlagen. Bei 1.000 Euro sind das also 110 Euro jährlich oder weniger als 10.- Euro monatlich.
Das hätte man aber vorher klären können.
Wenn die Mieterin nicht mit der Mieterhöhung einverstanden ist, gibt der Opa keine Zustimmung zum Einbau des Kamins. Die Mieterhöhung gibt es aber auch ohne Kamin.
wenn der Kamin 1000 € oder die Mieten 1000 € kostet?
Dadurch wirde die Wohnung ja auf Wunsch des Mieters verbessert. Die Kosten dafür kann der Vermieter innerhalb von 9 Jahren auf den Mieter umlegen.
Das geht dann eben über eine Mieterhöhung. Ihren Ofen kann die Mieterin natürlich mitnehmen, wenn sie auszieht.
danke schön
Wenn die Nachbarin ein Zimmer mehr möchte und das Zimmer vom Opa auch bekommt, meinst du, dass das Zimmer umsonst ist, weil es weil es beim Auszug ja da bleibt.
wenn man so darüber nachdenkt hast du schon recht