Führungszeugnis verlangt vom Arbeitgeber
Hallo, ich habe bereits nach einem positiven Vorstellungsgespräch den Arbeitsvertrag mit meinem neuen Arbeitgeber abgeschlossen. Am 1.11. geht es los und ich muss mein Führungszuegnis vorlegen. Leider ist es nicht ganz so weiß (Jugendsünden: Alkoholismus, Vandalismus, Körperverletzung, Aufmucken gegen Polizei). Kann der Arbeitgeber den Vertrag wieder sofort aufösen wenn er es sieht oder wird er verstehen, dass ich mich von meinen Jugendsünden distanziert habe? Danke.
14 Antworten
Den Vertrag kann er natürlich jederzeit auflösen, auch und gerade in der Probezeit. Und je nachdem in welchen Bereich Du eine Arbeit bekommst, kann es auch dazu führen, dass Du den neuen Job nicht antreten kannst. Hier, wo ich arbeite, hättest Du keine guten Chancen mit solchen Einträgen.
Ja,eine zwingende Auflösung gibt es nur dann,wenn der Arbeitgeber eine Vorlage eines eintragungsfreien Führungszeugnis verlangt hätte,dies offen geäußert hätte und ! der Bewerber gesagt hätte:Kein Problem,steht nix drin. Ansonsten könnte es offen sein....Tendenz allerdings zum Widerruf! kaum ein Arbeitgeber ist bereit,Personal einzustellen,das mit erheblichen Straftaten in den letzten Jahren aufgefallen wäre.
Für manche Jobs ist ein blütenweißes Führungszeugnis Grundvoraussetzung. Das sind praktisch alle Berufe, bei denen du mit Geld umgehen musst und viele Berufe, die mit Menschen zu tun haben, Lehrer, Erzieher etc., aber das kommt ganz auf den Träger an. Im Verkauf geht ohne sauberes Führungszeugnis nichts. Ich habe ein blütenweißes Führungszeugnis und wurde trotzdem bei einigen jobs in öffentlichen Institutionen abgelehnt...wegen meiner Jugendsünden, die sich im politisch motivierten Rahmen abspielten(natürlich links) und mir damals eine Überwachung durch den Verfassungsschutz einbrachten. Die Behörden vergessen nichts und eine Änderung der meinung oder des Verhaltens sind nicht vorgesehen....eigentlich total bescheuert.
Naja Körperverletzung und Vandalismus sehe ich nun nicht als Jugendsünde... Aber ja er kann den Vertrag noch auflösen. Es kommt eben darauf wann um was für eine Stelle es geht
Ja,mach mal langsam,da wird eher wenig bis nix drinstehen,davon. Jugend und Erwachsenenstraftaten werden unterschieden,wenn Du nicht rechtskräftig durch Gerichtsurteil z.B.wegen Widerstand gg.die Staatsgewalt,verurteilt bist, steht nix drinne.Körperverletzung nur dann,wenn Du 90 Tagessätze oder Arrest hattest. Bei einer Verwarnung,Sozialstunden,kleiner Geldstrafe steht nix drin,weil es an der Erheblichkeit fehlt.Das ist beabsichtigt,sonnst hätten wir 50 Millionen arbeitslose. Bitte forder das Ding an,sollte etwas eingetragen sein,suche vorab das Gespräch wegen dem Eintrag.Nur so hättste dann eine Minimalchance.Distanziert....das reicht nicht. Bedenke,das ein Arbeitgeber die Freie Auswahl an der Losbude) hat!toi,toi,toi.
...selbst wenn man Deiner These zustimmen würde,was hilft es konkret! dem TE?
Die Hilfe steht in deiner Antwort und anders auch in meiner Antwort. Das, was ich zu deiner Antwort geschrieben habe ist ein Kommentar, der muss nicht helfen. Dennoch hilft es meiner Meinung nach möglicherweise ein bisschen, sich gedanklich ein Stückweit von der selbsterwählten Abhängigkeit freizustrampeln und zwar nicht dem TE, sondern dem Leser ganz allgemein.
In diesem speziellen Thema eher eine Frauenlogik,sorry.))) Im allgemeinen hast Du sicher Recht damit!
Woher sollen wir das wissen? In einem Führungszeugnis stehen entgegen einem weit verbreiteten Irrtum nicht nur Strafen, die rechtskräftig mit mit mehr als 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe abgeurteilt wurden. Sondern es genügt bereits eine weitere Strafe, um die in das Bundeszentralregister aufgenomen zu werden und damit auch in einer Auskunft darünber, dem Führungszeugnis, zu erscheinen :-O
Ich entnehme der Fragestellung, das Arbeitsvertrag offenbar unter der bedingenden Aufschiebung der Vorlage eines Führungszeugnisses erteilt wurde. Da wirst du abwarten müssen :-O
Auch auf die Möglichkeit einer Kündigung innerhalb einer meist vereinbarten Probezeit sei verwiesen.
G imager761
Aber nicht jede Arbeitskraft ist gleich. Der Arbeiter braucht vom Arbeitgeber nur Geld, das hat jeder Arbeitgeber. Andersrum braucht der Arbeitgeber aber Arbeitskraft in einem bestimmten Bereich mit bestimmten Anforderungen, die nicht jeder Arbeiter hat. Insofern ist die Abhängigkeit des Arbeitgebers vom Arbeiter höher als die des Arbeiters vom Arbeitgeber.