Führsorgepflicht bei lebenslangem Wohnrecht?

3 Antworten

sp33r:

Das lebenslange Wohnrecht zugunsten der 94-jähr. Großmutter, die noch eine stat. Lebenserwartung von 3,2 Jahren hat, deckt allein eine Pflege- und Versorgungsverpflichtung nicht ab. Eurer Notar hätte seinerzeit zu einer Reallast raten müssen. Zahlungspflichtig ist die Tochter und nicht der Grundstückseigentümer (nicht Besitzer).

Ein Löschungsrecht des im Grundbuch eingetragenen Wohnrechts entsteht üblicherweise mit dem Tod der Berechtigten, es sei denn, dass vereinbart wurde, dass zur Löschung auch eine Meldebestätigung über den neuen Wohnsitz der Berechtigten genügt.

sp33r 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 16:04

zunächst geht´s mir nicht um´s bezahlen. Versorgen die Oma ja gerne sofern es in unserer Macht steht.

Aber was kann ich gesetzlich tun, um die Tochter mit einzubinden?

Grüße

Gustavolo  20.06.2016, 16:11
@sp33r

Schriftlich zur Zahlung auffordern und auf Konsequenzen hinweisen. Anwaltsschreiben hätte stärkere Wirkung.

Sie haben nur die Pflicht Ihr Haus "in Schuß" zu halten, nicht die Berechtigte, um die sollte sich im Zweifel die "gierige" Tochter kümmern!

Als Hausbesitzer nicht. Aber als Verwande 1. Grades schon. denn das ist ja deine Frau wenn die Dame ihre Großmutter ist und die Zwischenpartei(Vater/Mutter?) schon Verstorben ist.

Ihr müsst herrausbekommen inwiefern die Tochter der Großmutter eine Vollmacht hat oder nicht. Wenn nicht könntet Ihr die Pfegeangelegenheiten auch übernehmen.

Sollte die Großmutter in eine Pflegeeinrichtung kommen und ihr Hausstand aufgelöst werden Seid Ihr in höhe der Kaltmiete die für die überlassenen Wohnung anfallen würde unterhaltspflichtig, denn der Auszug der Großmutter bricht nicht Ihr Wohnrecht.

Ausserdem würd ich mich mal darum kümmern, was mit dem Geld damals Passiert ist. Nicht, das die Tochter das Veruntreut hat, denn erbberechtigt ist ja auch deine Frau. Aber das ist eine andere Geschichte

sp33r 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 16:02

die Zwischenpartei ist leider schon vertorben. Die Tochter hat seit rund 6 Jahren eine Vollmacht was Banken u.ä. angeht.

Aber was kann ich tun, das sich ein Amt oder sowas mal darum bemüht? Pflegen geht von unserer Seite nicht. Die leibliche Tochter ist seit 5 Jahren nicht mehr erwerbstätig zeigt aber auch kein Interesse nach Ihrer Mutter zu sehen.

Grüße