Führsorgepflicht bei lebenslangem Wohnrecht?
Hallo Zusammen, haben folgenden Sachverhalt: wir sind Besitzer eines Hauses, in dem die Großmutter meiner Frau mit lebenslangem Wohnrecht lebt. Nun ist es so, das die Oma mit 94 Jahren nicht mehr allein zurecht kommt. Wir haben das Haus zum damaligen Verkehrswert -20% gekauft. Wie es nun so ist, war das Geld noch nicht richtig überwiesen stand schon die Tochter (Tante meiner Frau) zum Geld abholen vor der Tür. Jetzt kümmert sie sich wenig bis garnicht um Ihre Mutter. Nun die Frage: haben wir als Hausbesitzer eine Führsorgepflicht o.ä.? Ist ja klar das wir uns kümmern aber trotzdem "belastet" es schon da wir beide vollzeit arbeiten.
Danke und Grüße
3 Antworten
sp33r:
Das lebenslange Wohnrecht zugunsten der 94-jähr. Großmutter, die noch eine stat. Lebenserwartung von 3,2 Jahren hat, deckt allein eine Pflege- und Versorgungsverpflichtung nicht ab. Eurer Notar hätte seinerzeit zu einer Reallast raten müssen. Zahlungspflichtig ist die Tochter und nicht der Grundstückseigentümer (nicht Besitzer).
Ein Löschungsrecht des im Grundbuch eingetragenen Wohnrechts entsteht üblicherweise mit dem Tod der Berechtigten, es sei denn, dass vereinbart wurde, dass zur Löschung auch eine Meldebestätigung über den neuen Wohnsitz der Berechtigten genügt.
Schriftlich zur Zahlung auffordern und auf Konsequenzen hinweisen. Anwaltsschreiben hätte stärkere Wirkung.
Sie haben nur die Pflicht Ihr Haus "in Schuß" zu halten, nicht die Berechtigte, um die sollte sich im Zweifel die "gierige" Tochter kümmern!
Als Hausbesitzer nicht. Aber als Verwande 1. Grades schon. denn das ist ja deine Frau wenn die Dame ihre Großmutter ist und die Zwischenpartei(Vater/Mutter?) schon Verstorben ist.
Ihr müsst herrausbekommen inwiefern die Tochter der Großmutter eine Vollmacht hat oder nicht. Wenn nicht könntet Ihr die Pfegeangelegenheiten auch übernehmen.
Sollte die Großmutter in eine Pflegeeinrichtung kommen und ihr Hausstand aufgelöst werden Seid Ihr in höhe der Kaltmiete die für die überlassenen Wohnung anfallen würde unterhaltspflichtig, denn der Auszug der Großmutter bricht nicht Ihr Wohnrecht.
Ausserdem würd ich mich mal darum kümmern, was mit dem Geld damals Passiert ist. Nicht, das die Tochter das Veruntreut hat, denn erbberechtigt ist ja auch deine Frau. Aber das ist eine andere Geschichte
die Zwischenpartei ist leider schon vertorben. Die Tochter hat seit rund 6 Jahren eine Vollmacht was Banken u.ä. angeht.
Aber was kann ich tun, das sich ein Amt oder sowas mal darum bemüht? Pflegen geht von unserer Seite nicht. Die leibliche Tochter ist seit 5 Jahren nicht mehr erwerbstätig zeigt aber auch kein Interesse nach Ihrer Mutter zu sehen.
Grüße
zunächst geht´s mir nicht um´s bezahlen. Versorgen die Oma ja gerne sofern es in unserer Macht steht.
Aber was kann ich gesetzlich tun, um die Tochter mit einzubinden?
Grüße