Führerscheinentzug - wann Neubeantragung,was tun mit Kfz-Versicherung?
Liebe Community,
Es ist leider passiert, auch wenn ich mir es anders vorgenommen habe.
Nun wurde ich erneut geblitzt und es kommt der 8-te Punkt auf mich zu.
Ich hatte bereit einen Vorschlag zum Seminar erhalten, sowie eine Verwarnung...
Ich nehme an, dass ich nun einen Brief bekomme, wo erklärt wird, dass mir die Fahrerlaubnis entzogen wird und mein Führerschein ungültig ist.
Wann kann ich den Führerschein neu beantragen? Und muss ich diesen komplett von Beginn an machen? (Theorie+Praxis= 1500 €) Oder gibt es da einen schnelleren Weg?
Ich habe also meine 8 Punkte erreicht. (Also nur durch Blitzen)
Muss ich irgendeinen Test machen?
Ich gehe davon aus, dass ich für min. 6 Monate dann mein Auto nicht fahren kann. Was mache ich da versicherungstechnisch? Kann man diese für halbes Jahr einfrieren lassen?
Lg
8 Antworten
Du hast dann eine Sperrfrist von 6 Monaten. Danach kannst du zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, ob du überhaupt dafür geeignet bist Auto zu fahren. Ob du ihn dann komplett neu machen musst, weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen.
Hast du denn zwischendurch kein Aufbauseminar gemacht? Dadurch hättest du wieder Punkte löschen können.
Die Versicherung kann man meines Wissens nach nicht Ruhen lassen.
damit auch kein Punkteabbau
Naja. Hinterher ist man immer schlauer. Es sind ja "nur" 6 Monate. Danach solltest du dein Fahrverhalten aber wirklich grundlegend ändern.
Bei der oben Erwähnten Untersuchung solltest du auf jeden Fall Reue zeigen, sonst bekommst du den Lappen nicht wieder.
Mind. 6 kann aber auch 12 sein - kommt ganz auf die Überschreitungen an, nur durch Blitzer lässt so einiges Schliessen
Kann sein das du eine MPU aufgebrummt bekommst.
Die Versicherung kann man ruhen lassen,. Frag deinen Versicherungsfutzi.
Oder melde dein Auto so lange ab.
Den FS musst du nicht neu machen. Der wird dir nur auf Zeit entzogen.,
Das Auto kannst vorläufig abmelden .Die Zulassungsstelle meldet das der Versicherung .Die meisten Versicherungen machen bis 180 Tg. bis 18 mon.
wenn der Vertrag so lange laufen würde .Es kann eine Rückstufung geben eine Besserstellung gibt es nicht
Mit 8 Punkten
Das StVg § 4A s.3
schreibt vor das du nicht zum Fahren eines Kfz geeignet bist,
Da du aber die Vorwarnung nicht beachtet hast geht die Führerscheinstelle von "VORSATZ" aus. Zumindest grobe Fahrlässigkeit.
Bekannter der in der Führerscheinstelle (ohne den Fall zu kennen)
Falls die alle innerhalb von 2 1/2 Jahren und wie viel Vorgänge.
So Pauschal ohne den Fall zu kennen von Mindestens 12 Monate
6 mon mindestens die Verwarnung nicht ernst genommen
Führerschein neu machen nach 2 Jahren ist auf 10 Jahre angehoben worden
Aber jetzt nicht böse gemeint.
Wenn du deine Einstellung nicht ändert auch innerlich kriegt so schnell keinen Schein wieder.
Die Führerscheinstellen rechnen das man bevor man 1x geblizt wurde ist man 30 x zu schnell gefahren.
Ich war 22 Jahre Taxi-Fahrer und sage ehrlich auf 1x Blitzen bin ich wohl 100 x zu schnell gewesen.
Ich hab das so geschrieben wie ich das sehe ,komme aus der Verwaltung und weis wie die gestrickt sind.
3 Monate vor Fristablauf kann Antrag auf Neuausstellung stellen.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Führerscheinentzug mind. 6 Monate - wie lange kommt vom Gericht oder Verwaltungsbehörde - frühestens 3 Monate vor Ablauf kannst einen Antrag auf Neuerteilung stellen.
dir kann eine MPU auferlegt werden oder eine Nachschulung; das wird dir alles beim Neuantrag mitgeteilt
Dein Führerschein ist geschreddert.
Fahrzeug für die Dauer abmelden
Andere Gesellschaften werden es ähnlich handhaben.Das Gesetz selbst stellt in § 4 Abs. 3 StVG fest, dass du "ungeeignet zum Führen eines Kfz" infolge des Erreichens der 3. Schwelle (8 Punkte) bist.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist kraft Gesetz verpflichtet, die Fahrerlaubnis zu entziehen (für mindestens 6 Monate) .
Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Regel, dass eine MPU angeordnet wird (§ 4 Abs. 10 Satz 3 StVG).
Fahrzeug abmelden und es gilt die kostenfreie Ruheversicherung (Auszug aus R+V Versicherung):
1.Dauer der Ruheversicherung - bis zu 6 Monate -
Wenn der Vertrag nicht länger als 6 Monate unterbrochen war und mindestens 180 Tage im Kalenderjahr bestand, hat dies keine Auswirkung auf die SF-Klasse. Die Stufung wird nicht ausgesetzt.
Achtung: Die Wiederinkraftsetzung erfolgt auf Basis der aktuellen SF-Klasse aber nur, sofern Sie über die gesamte Zeit im Besitz eines gültigen Führerscheins waren.
2. Dauer der Ruheversicherung – 6 Monate bis 18 Monate –
Wenn Ihr Vertrag länger als 6 Monate, maximal 18 Monate
unterbrochen war und zuvor mindestens 180 Tage bestand, wird die SF-Klasse vor der Unterbrechung gespeichert, eine Besserstufung in der Zeit der Unterbrechung erfolgt jedoch nicht.
Andere Gesellschaften werden es ähnlich handhaben.
Hätte ich... aber leider habe ich es nicht gemacht :(((