Polizei zieht präventiv Fahrzeugschlüssel ein?
Darf die Polizei präventiv, wenn man betrunken im Auto sitzt, jedoch nicht die Absicht hat zu fahren den Fahrzeugschlüssel einziehen, bis man wieder nüchtern ist?
13 Antworten
Guten Morgen,
wenn die Polizei feststellt, das Du betrunken bist und im Auto sitzt, müssen sie davon ausgehen, das Du los fährst . Darum dürfen Sie Dir den Schlüssel auch abnehmen.
Es geht hier darum, das Du nicht betrunken Auto fährst und andere Verkehrsteilnehmer Schaden nehmen, Du einen Unfall "baust".
Meinst Du tatsächlich die Polizei glaubt einem Betrunkenen, was der erzählt. Betrunkene wissen doch selber nicht mehr , was sie machen oder tun.
Die Polizei hat verantwortungsbewusst gehandelt, den Schlüssel eingezogen.
Was willst Du jetzt eigentlich ?
Hätte die Polizei Dir den Schlüssen nicht abgenommen, dann würdest Du jetzt hier fragen, ob die Polizei nicht die Pflicht gehabt hätte, Dir den Schlüssel abzunehmen!
Fakt ist nicht, was die Polizei gemacht hat, denn dies war vollkommen richtig, sondern das Du betrunken im Auto sitzt.
Viele Grüsse!
Kommt auf die Situation an!
Wenn man z.B. 'nur' 0,2 Promille hat, sich auf einem Rastplatz befindet und in seinem Auto nur übernachten möchte, dann wäre es ein Fehler von der Polizei, wenn sie den Fahrer aus dem Auto schmeißt und ihm den Schlüssel abnimmt.
Wenn ein Betrunkener mit 2,0 Promille aus der Disko kommt und zu seinem Fahrzeug geht, einsteigt und evtl. losfahren möchte, wäre es richtig wenn die Polizei den Schlüssel abnimmt.
Der Betrunkene könnte ja gegen die Polizei klagen, aber im 2. Fall würde er zu 100% nicht Recht bekommen.
Du kannst aber froh sein. Die Polizei hätte auch warten können, bis du den Motor startest und dann hätten sie dir (bei über 1,5 Promille) die Fahrerlaubnis entziehen können und du hättest zu einer MPU gemusst.
Was haben wir aus dem Video gelernt? Diese Flügeltüren sind komplett unpraktisch wenn man high Auto fahren will
Ja, das darf die Polizei, schon ganz und gar, wenn der Schlüssel im Schloß steckt und der Fahrer nicht auf der Rückbank sitzt oder liegt.
Ist doch eine ganz einfache, nachvollziehbare Denkweise der Polizei.
Schlüssel im Schloß>Motor kann gestartet werden>fahrbereit.
Also Schlüssel weg, zu recht.
Ich habe geschrieben Motor KANN gestartet werden. Ok, ich hätte genauer schreiben sollen, daß es dann leicht/schnell fahrbereit ist. Abgesehen davon kommt es auch auf den Alkoholpegel des Fahrers an, ab einem gewissen Pegel ist es machem Fahrer egal, loszufahren und das wurde durch die Maßnahme im Vorfeld verhindert. Man kann nicht auf der einen Seite argumentieren, daß Alkoholisierte vermindert schuldfähig sind und auf der anderen Seite, Schlüssel im Schloß ist unbedenklich. Normalerweise darf man nicht mal mit laufenden Motor auf einem Parkplatz an's Handy gehen. Auch das kann ein Knöllchen, bzw mindestens eine Verwarnung geben, wenn das Fahrzeug nicht sichtbar abgeparkt ist. Genau diese Situation sah ich kürzlich Live, bei einer “Parkplatznachbarin“, als ich einkaufen war. Allerdings stand das Auto der jungen Frau so, daß sie vorwärts hätte wegfahren können. Möglicherweise war das der Anlass für die Polizei einzuschreiten.👀
Schlüssel im Schloß>Motor kann gestartet werden>fahrbereit.
Falsch, fahrbereit reicht nicht.
P.S.: Kein Alk, wenn man mit dem Auto unterwegs ist und so etwas passiert nicht!
Ja darf sie, sonst würde sie es nicht dauernd machen:
und hier noch ein Fall aus dieser Quelle:
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783415046597_Excerpt_001.pdf
Der offensichtlich angetrunkene Paul Prall (P) möchte mit seinem Pkw von einer Gaststätte nach Hause fahren. Eine Polizeistreife bemerkt dies. Da gutes Zureden, den Wagen stehen zu lassen und zu Fuß nach Hause zu gehen, nichts nützt, stellen die Polizeibeamten den Fahrzeugschlüssel sicher, um die Trunkenheitsfahrt zu verhindern.
Lösung:
Die Wegnahme des Fahrzeugschlüssels greift in Grundrechte des P ein (Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG). Die Maßnahme bedarf also einer förmlichen gesetzlichen Grundlage, Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) einer Befugnisnorm. Da die Sicherstellung dazu dient, die Begehung einer Straftat nach § 316 StGB zu verhindern, kann sie zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr auf § 43 Nr. 1 PolG NRW/Art. 25 Nr. 1 PAG BY gestützt werden
Zu guter Letzt sollte man sich in so einem Fall ürigens ganz genau überlegen, wie man reagiert. Die Polizei hat nämlich einen gewissen Ermessensspielraum, wie sie beispielsweise mit sie ewig beschwerenden oder aggressiven Mitmenschen einem solchen Fall umgehen kann. Die können nämlich neben dem Schlüssel auch den ganzen Fahrer mitnehmen.
Sicher darf sie - und ich finde das auch gut so. Du solltest auch dankbar sein, dass dich die Polizei möglicherweise vor Dummheiten und Schaden bewahrt hat.
Lieber so, als betrunken Auto zu fahren, möglicherweise Unfall zu bauen, Führerschein zu verlieren.
Doch, dieser Unterschied besteht, da du dich ja aber anscheinend auf keine Diskussion einlassen möchtest, können wir das auch sein lassen. Da hast du Recht.
Kann es sein,dass Du immer noch nicht ganz nüchtern bist?
Natürlich genau darum und nur darum geht es. Es geht darum andere Personen zu schützen wenn du das nicht einsehen willst und kannst und so offenkundig zeigst das du nicht einmal diese einfachen Gründe verstehst und verstehen willst frag ich mich was kaputt bei dir ist. Wenn du nicht einsehen willst das es gut und richtig ist das die Polizei im Zweifelsfall Schlüssel von Betrunkenen einkassiert die natürlich nie los gefahren wären (ist wie im Gefangnis da sitzen auch nur Unschuldige) und somit vermeintlich Leben retten und stattdessen lieber wie ein beleidigter Fünf-Jähriger vor dich hinmaulst "Ich hab nichts gemacht" dann tut es mir leid aber das ist für mich weder nachvollziehbar noch vernünftig. Mir geht dein Protest da auf gut deutsch gesagt auch total am A*sch vorbei und so werden das im Zweifelsfall auch über 90% der anderen hier und sonst wo sehen da bin ich mir sicher. Es gibt wirkliche Missstände und echte Probleme über die man nachdenken und sich aufregen sollte.
Außerdem weiß ich nicht, warum du Rechte in Anführungszeichen schreibst.
Wenn ich betrunken Auto fahre ist das illegal. Konsequenz: Strafe. Wenn ich mich betrunken im Auto aufhalte, ist das erst mal nicht illegal. Meinst du nicht, da besteht ein Unterschied?
du willst es nicht kapieren. Na gut, dann musst du eben mit allen Konsequenzen leben, die sich daraus entwickeln. Und keine Bange - mit dieser Einstellung ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie dich erwischt haben.
Und letztmalig gehe ich noch einmal darauf ein: Nein, da gibt es keinen Unterschied. Du musst die Polizei nicht für blöd verkaufen. Auch sie weiß, dass Betrunkene sich nicht nur im Auto aufhalten, sondern auch irgendwann los fahren.
Ok, das wars von mir - diese sinnlose Diskussion ist mir einfach zu blöde
Dass es präventive Gefahrenabwehr ist, ist klar. Trotzdem kann es gleichzeitig die Grundrechte des Bürgers einschränken, ohne dass eine Straftat geschehen ist. Das ist ja eben meine Kritik. Sinnlose Antwort?
nix sinnlose Antwort. Wenn du betrunken Auto fährst und
erwischt wirst, werden deine "Rechte" auch eingeschränkt. Ist das
auch gegen das Grundrecht?
Aber mir scheint, du bist da doch recht beratungsresistent
und uneinsichtig - kann das sein?
Die Kritik ist doch Schwachsinn. Und? Dann fühlt sich eben eine Handvoll Leute dessen Prozentsatz nicht mal die 0,0 überschreiten kann dadurch in ihren Grundrechten verletzt, ist ja nicht so als würde sich jeder besoffen am liebsten in seinem Auto aufhalten aber nicht los fahren wollen... Frag doch mal die ganzen Opfer und Angehörigen von Todesopfern die auf Kosten von Alkoholfahrern gehen in welchen Rechten die so alles verletzt wurden.
Deine Frage ist im Grunde sinnlos. Den Dir sollte einleuchten, dass die Polizei richtig gehandelt hat.
Ist aber eine Einschränkung der rechte des Bürgers obwohl keine Straftat geschehen ist.
Nein, ist vorbeugende Gefahrenabwehr - das ist etwas Anderes
Leider ist es oft so, dass die Polizei erst handelt/handeln darf/kann, wenn schon etwas passiert ist. Dies ist aber in Deinem Fall etwas anderes. Sie sehen Deinen Zustand, Du bist betrunken und gehen davon aus, dass Du auch vielleicht noch fährst.
Sollte die Polizei riskieren, dass Du eine Unfall baust und andere Menschen ,durch Deinen Fahrstil, gefährdest/verletzt oder noch mehr? Du sagst ja selber, das Du betrunken warst.
Bei Dir wäre nächstes Mal eine Ausnüchterungszelle vielleicht mal besser, da Du Dich ja so im Unrecht fühlst.
Du siehst Dich in Deinen Rechten eingeschränkt . Und was ist mit den anderen Menschen auf der Strasse? Die haben wohl kein Recht darauf geschützt zu werden, falls Du doch noch los fährst ? Es wäre also erst korrekt Dir die Schlüssel abzunehmen, wenn schon was passiert ist - sehe ich das richtig?
@Nightwing99 Es ist vollkommen egal, wie viele Bürger davon tatsächlich betroffen sind, und warum jemand betrunken in seinem Auto sitzt, ist auch unwichtig. Relevant ist, dass keine Straftat stattfindet. Also komm mir nicht mit Angehörigen von Verkehrtoten aufgrund von Alkohol, das tut doch nichts zur Sache!