Schwarzgefahren, was passiert mit den Eltern?
Ich bin letzte Nacht mit dem Auto meiner Mutter ohne Führerschein gefahren, jetzt stellt sich mir die Frage: Falls ich von der Polizei erwischt werde, was passiert dann meiner Mutter ? Verliert Sie den Führerschein oder wie läuft das ab ?
7 Antworten
Hallo Monoxus,
insofern Deine Mutter/Eltern Halter des Fahrzeuges ist, wird nicht nur gegen Dich, sondern auch gegen Deine Mutter/Eltern ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet:
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§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
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Ich gehe ja mal davon aus, dass Deine Mutter weder vorsätzlich die Fahrt angeordnet noch zugelassen hat.
Im Rahmen des Strafverfahrens wird nun ermittelt, ob sie die Fahrt durch Fahrlässigkeit zugelassen hat. Fahrlässigkeit ist wie folgt definiert:
Fahrlässigkeit. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den konkreten Umständen und nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist
Nach gängiger Rechtsprechung, müssen Eltern die Schlüssel in der Regel nicht vor ihren Kindern wegeschließen, sondern nur dann, wenn die Eltern Gründe zur Annahme habe, dass die Kinder das Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Liegen in Deinem Fall für Deine Eltern keine Gründe zur Annahme vor, dass Du illegal mit dem Fährst, haben sie damit auch nicht gegen die erforderliche Sorgfaltspflicht verstoßen, wenn der Schlüssel für Dich frei zugänglich war.
Da sie somit weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat, hat sie auch keinen Straftatbestand erfüllt, was wiederum dazu führen würde, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen sie einstellen würde.
Schöne Grüße
TheGrow
Deine Eltern sind dafür verantwortlich, dass du nicht an den KFZ-Schlüssel kommst.
bei einem Unfall kann der Versicherer voll regresspflichtig machen.
Und gesetzlich bekommen sie Ärger , wegen Fahren ohne Führerschein, das sie zugelassen haben.
Das AG Hagen fällt aber grundsätzlich nur eine Einzelfallentscheidung.
... die aber einen Anhaltspunkt für die Frage des FS liefert.
Hast du eine Quelle für deine Behauptung (nicht die, dass es eine Einzelfallentscheidung ist, sondern die, dass die Eltern verantwortlich sind).
Der Halter ist verantwortlich, das dürfte in dem Fall ja wohl ein Elternteil sein.
Wenn wir über das Fahren ohne Fahrerlaubnis reden, dann ist der Halter nur verantwortlich, wenn er das Fahren zulässt oder anordnet. Das lese ich in der Frage des FS nicht heraus.
Eine Strafbarkeit wegen § 21 StVG liegt bezüglich des Halters daher nicht vor.
Aus Versicherungsfragen halte ich ich mich hier lieber zurück.
Ach Hans, mal wieder völlig daneben. Gerade als Versicherungsmensch solltest du doch wissen, dass man nicht voll regresspflichtig gemacht wird.
5.000 € sind sind auch nicht zu verachten, plus Hochstufung der SF-Klasse und evtl. Kündigung des Versicherungsvertrages.
Fahren ohne Führerschein kostet 10 € wenn man eine Fahrerlaubnis besitzt aber den Führerschein nicht dabei hat.
Deine Eltern sind dafür verantwortlich, dass du nicht an den KFZ-Schlüssel kommst.
Nicht die Eltern, sondern der Halter des KFZ ist verpflichtet es Unbefugten nicht zugänglich zu machen.
bei einem Unfall kann der Versicherer voll regresspflichtig machen.
Nein, nur bis maxial 5.000 Euro.
Und gesetzlich bekommen sie Ärger , wegen Fahren ohne Führerschein, das sie zugelassen haben.
Nein, Fahren ohne Führerschein kostet 10 Euro Bußgeld. Fahren ohne Fahrerlaubnis jedoch ist eine Straftat nach § 21 StVG, auch für den Halter. Beide werden bestraft.
Nicht die Eltern, sondern der Halter des KFZ ist verpflichtet es Unbefugten nicht zugänglich zu machen.
Niemand sperrt seien Autoschlüssel weg und macht sie unzugänglich. Das ist lebensfremd. Und ich glaub auch nicht,, dass es dazu ein Gesetz gibt.
Ob das lebensfremd ist, ist eine andere Frage. Jedenfalls ist der Halter mit verantwortlich, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis, Zugang zu dem Fahrzeug hat.
Deiner Mutter passiert nichts, weil sie die Fahrt weder gebilligt noch erlaubt hat.
Dir allerdings droht dann ein Strafverfahren und entsprechend eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Wenn dir der Lappen entzogen war, kann das Fahrzeug eingezogen werden.
§ 21 StVG.
Vermutlich nichts, da kein Richter der Welt erwartet, dass man seinen Autoschlüssel in einem Tresor verwahrt. Autoschlüssel wegzusperren ist völlig lebensfremd. Und Richter erwarten nicht, dass sich Mütter lebensfremd verhalten. Anders wäre es, wenn dumit Wissen der Mutter fahren würdest.
Irrtum. Als Eltern ist man verpflichtet den Autoschlüssel so aufzubewahren dass ein im Haus Jugendlicher nicht die Möglichkeit hat den Schlüssel ohne Probleme zu nehmen und mit dem Auto ohne Führerschein zu fahren. Deine Eltern könnten schon Probleme bekommen, besonders wenn bei der Schwarzfahrt ein Unfall passiert.
sie vermutlich wg. vernachlässigung der aufsichtspflicht dran und du bekommst vermutlich erst gar keinen FS..
sie vermutlich wg. vernachlässigung der aufsichtspflicht dran
Quatsch.
Es war nachts. Da pennt man. Niemand kann 24/7 Aufsicht führen noch muss man dies. Besonders nicht bei einem fast volljährigen Menschen.
Das AG Hagen sieht das anders.