Führerschein im Ausland machen, Wohnsitz und Lebensmittelpunkt?
Hallo zusammen, Ich möchte gerne wissen ob ich als Deutscher meinen Führerschein im Ausland, in meinem Fall in Österreich machen darf und dann dort auch zur Prüfung zugelassen werde. Ich bin in Deutschland nicht MPU gesperrt, sondern habe den Führerschein lediglich noch nicht gemacht. Ich habe jetzt relativ oft gelesen, dass man einen Wohnsitz oder gar den "Lebensmittelpunkt" dort braucht, wo man den Führerschein macht. Stimmt das? Und wie würde "Lebensmittelpunkt" definiert werden, der müsste ja da sein, wo ich meinen Wohnsitz habe. Ausserdem ist noch zu erwähnen, dass ich ab 15 Oktober eine Ausbildung hier anfange falls der Ort der Ausbildung auch von Wichtigkeit ist.
Ich freue mich über Antworten, schöne Woche an alle :)
2 Antworten
Lebensmittelpunkt spielt keine Rolle. Wenn du weiter einen Wohnsitz in Deutschland hast, wird dieser als Hauptwohnsitz gewertet. Ein Abmelden in Deutschland (z.B. Wohnsitz bei den Eltern) ist nicht zwingend notwendig.
Wenn der Nachweis erbracht werden kann das du mindestens 185 Tage in Österreich gewohnt haben musst (z.B. Meldebescheinigung).
Da du bisher noch keine Führerscheinklasse erworben hast, ist manches einfacher - und manches komplizierter. Einfacher ist, dass kein Dokument erst noch umgeschrieben werden muss.
Komplizierter ist, dass du später in .de den Führerschein komplett umschreiben lassen musst -> mehr Papierkram dann in .de.
Was ich dir aber noch mit auf den Weg geben muss: Schau zu das du auch die Krankenversicherung regelst! Denn die wollen in .de dann auch das du dich versicherst. Du brauchst wenn du in .at versichert bist einen Beleg dafür.
Ersteinmal herzlichen Dank für die Antwort, ich wäre dir sehr verbunden meien FA zumindest vorrübergehend anzunhemen, da ich einige Fragen zu der Führerschein Thematik hätte, die ich gerne jemand der sich auskennt stellen würde im Privatchat.
Doch, der Lebensmittelpunkt spielt eine entscheidende Rolle. Es ist in meinen Augen widersprüchlich, wenn man einerseits in Deutschland gemeldet bleiben könne, gleichzeitig aber eine Meldebescheinigung aus Österreich vorlegen müsse.
Mit Lebensmittelpunkt ist der Ort gemeint, wo du praktisch deinen Hausstand hast, wo du schläfst, wo deine Post hingeht. Den kannst du nach Belieben innerhalb der EU verlagern, doch ist dann das Land für dich zuständig, wo dein besagter Lebensmittelpunkt ist. In der Regel ist das der Ort, für den du gemeldet bist. Anderenfalls müsstest du nachweisen, dass du mindestens 185 Tage ununterbrochen in Österreich warst.
Der österreichische Führerschein muss in Deutschland übrigens nicht umgetauscht werden. Er gilt in Deutschland so lange, wie er in Österreich gilt.