Führerschein Entzug durch Alkohol auf einem Privaten Parkplatz?

17 Antworten

Dazu gibt es schon einige Urteile, müsste man aber im Einzelfall mal genau prüfen. Siehe auch hier:

"... auch ein in privatem Eigentum stehendes und nicht dem allgemeinen
Verkehr gewidmetes Gelände stellt einen öffentlichen Verkehrsraum im
straßenverkehrsrechtlichen Sinn dar, wenn es von jedem beliebigen
Verkehrsteilnehmer ohne Beschränkung auf einen bestimmten Personenkreis benutzt werden kann. OLG Oldenburg (Az.: SS 116/92).

Ich vermute mal, daß dieser Parkplatz, auch wenn er für Kunden reserviert ist, sich nicht auf einem Privatgelände befindet.

Es ist aber verboten auf diesem Parkplatz zu Parken wenn der Laden geschlossen hat. So ist er ja nicht für jeden zugänglich? 

onomant  19.12.2016, 12:10

So ist er ja nicht für jeden zugänglich? 

Doch, ist er. Du warst ja auch dort. Und Fußgänger oder spielende Kinder können dort ja auch hin.

sagitarius01  19.12.2016, 12:07

verboten ?

es ist auch verboten sturzbesoffen Auto zu fahren

von daher, warum erwartest du dass  sich ausgerechnet an dieses Parkverbot einer hält

du bist ne Gefahr für die Allgemeinheit der Führerscheinentzug nicht mehr als angemessen

Funfroc  19.12.2016, 12:19

Definition von "nicht zugänglich"...

Wenn ich an eine Kirche ranschreibe, dass man die Kirche nur von 10-18 Uhr betreten darf, lasse aber auch nach 18 Uhr die Tür offen stehen, ist die Kirche dann "nicht zugänglich"?

Wohl eher nicht.

Leider schreibst du nicht, ob dieser Parkplatz eingezäunt ist oder nicht.

Wenn der Parkplatz abgesperrt ist, dann kann die Polizei nichts machen.

Ist der Parkplatz jedoch nicht durch Zaun, Schranke etc. abgesperrt, dann zählt er zum öffentlichen Verkehrsraum. In diesem Fall hätten wir das Fahren unter Alkoholeinwirkung. Das ist bei 2,2 Promille eine ernste Sache, denn da ist die MPU auf jeden Fall Pflicht.

Sieht nicht gut aus für dich.

Wenn der Parkplatz frei zugänglich war, was er in diesem Fall wohl so war, sonst hätten sie dich nicht kontrollieren können hast du Pech gehabt. Im Zweifel hilft ein Anwalt...