Führerschein Entzug durch Alkohol auf einem Privaten Parkplatz?
Hallo, ich habe Vorgestern meinen Führerschein verloren, Jetzt möchte ich wissen ob das mit aller Richtigkeit zu tun hat. Ich bin am Samstag in der Früh von einer Feier zurück zu meinem Auto gegangen, mein Auto stand auf dem Parkplatz von einer Freundin vor einem Tor. Diese Freundin hat mir aber noch an der Feier gesagt dass ich mein Auto 5 meter nach hinten Parken soll auf den KundenParkplatz von ihrem Elektro Geschäft dass sich im Erdgeschoss in ihrem Wohnhaus befindet, weil ihr Vater in der Früh dieses Tor öffnen müsste. beim Rückwärts ausparken Wurde ich von der Polizei angehalten, also auf dem Kundenparkplatz des Elektro Geschäftes und wurde mit einem Promille spiegel von 2,2 Promille mitgenommen und mein Führerschein einbehalten. Aber ist dieser Elektro Geschäfts Parkplatz nicht ein Privater Parkplatz wenn er nicht offen hat wie an diesem Besagten Samstag? Vielen Dank für eure Antworten
17 Antworten
Dazu gibt es schon einige Urteile, müsste man aber im Einzelfall mal genau prüfen. Siehe auch hier:
"... auch ein in privatem Eigentum stehendes und nicht dem allgemeinen
Verkehr gewidmetes Gelände stellt einen öffentlichen Verkehrsraum im
straßenverkehrsrechtlichen Sinn dar, wenn es von jedem beliebigen
Verkehrsteilnehmer ohne Beschränkung auf einen bestimmten Personenkreis benutzt werden kann. OLG Oldenburg (Az.: SS 116/92).
Ich vermute mal, daß dieser Parkplatz, auch wenn er für Kunden reserviert ist, sich nicht auf einem Privatgelände befindet.
Es ist aber verboten auf diesem Parkplatz zu Parken wenn der Laden geschlossen hat. So ist er ja nicht für jeden zugänglich?
So ist er ja nicht für jeden zugänglich?
Doch, ist er. Du warst ja auch dort. Und Fußgänger oder spielende Kinder können dort ja auch hin.
verboten ?
es ist auch verboten sturzbesoffen Auto zu fahren
von daher, warum erwartest du dass sich ausgerechnet an dieses Parkverbot einer hält
du bist ne Gefahr für die Allgemeinheit der Führerscheinentzug nicht mehr als angemessen
Definition von "nicht zugänglich"...
Wenn ich an eine Kirche ranschreibe, dass man die Kirche nur von 10-18 Uhr betreten darf, lasse aber auch nach 18 Uhr die Tür offen stehen, ist die Kirche dann "nicht zugänglich"?
Wohl eher nicht.
Leider schreibst du nicht, ob dieser Parkplatz eingezäunt ist oder nicht.
Wenn der Parkplatz abgesperrt ist, dann kann die Polizei nichts machen.
Ist der Parkplatz jedoch nicht durch Zaun, Schranke etc. abgesperrt, dann zählt er zum öffentlichen Verkehrsraum. In diesem Fall hätten wir das Fahren unter Alkoholeinwirkung. Das ist bei 2,2 Promille eine ernste Sache, denn da ist die MPU auf jeden Fall Pflicht.
Sieht nicht gut aus für dich.
Wenn der Parkplatz frei zugänglich war, was er in diesem Fall wohl so war, sonst hätten sie dich nicht kontrollieren können hast du Pech gehabt. Im Zweifel hilft ein Anwalt...