Kann man eine Strafe bekommen wenn man an einem Sonntag auf einem Parkplatz mit Führerschein übt?
Ich habe mich gefragt, ob man eine Strafe bekommen kann, wenn man an einem Sonntag auf einem Parkplatz Moped fahren übt (natürlich mit Führerschein und angemeldetem Moped). Bei dem Parkplatz wären keine Wohnhäuser in der Nähe und die Geschäfte haben selbstverständlich auch nicht offen. Ich gehe hier von Österreich aus.
6 Antworten
In Deutschland ist dies verboten!
§21 StVG -> https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Die häufigste Fehlinterpretation: »Wenn der Parkplatz Privatgrund ist, dann darf ich da fahren«. Ein Firmenparkplatz ohne Schranke oder von einem Baumarkt, Möbelhaus, Supermarkt, etc. -> öffentliche Verkehrsfläche.
Anders sieht es aus wenn der Parkplatz keine öffentliche Verkehrsfläche ist (z.B. eingezäuntes Firmengelände mit Schranke). Wer befugt ist sich auf dem Gelände zu bewegen -> der ist auch legal ohne Fahrerlaubnis unterwegs da er eben auf einer nicht öffentlichen Verkehrsfläche fährt.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Oeffentlicher_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php
http://www.derwesten.de/auto/wo-fuehrerschein-anwaerter-das-fahren-ueben-duerfen-id10842526.html
Dort scheint die Regelung identisch zu sein:
Nein Du bekommst keine Strafe, es ist ja Privatgrund. Das schlimmste was Dir passieren könnte ist dass der Besitzer sagt das darfst Du nicht. Ende. mehr ist das nicht. Das hat nichts mit Österreich zu tun. Privatgrund ist und bleibt nun mal privat. Du hast keinerlei Strafen zu befürchten
Wenn eine Beschilderung das Befahren nicht verbietet, ist es erlaubt.
Man muß sich aber auch hier an die StVO halten. Z.B. Markierungen auf dem Boden sind zu beachten und gelten als Straße. Quer drüber geht nicht.
Hallo,
es wäre wohl höchstens Hausfriedensbruch und unnötiges fahren oder wie immer das heißt.
Ich denke nicht, dass es den Pächter oder Eigentümer interessiert, solange nichts beschädigt wird, aber man kann ja vorher freundlich fragen.
Das unnötige fahren wäre wohl auch in Österreich eine Ordnungswidrigkeit.
Ich dachte an einen Parkplatz von einem Einkaufscenter.
In Deutschland wäre das erlaubt.
Es sei denn eine Beschilderung verbietet es, oder der Parkplatz ist Privat und /oder mit Schranken verschlossen.
Tatsächlich ist es genau andersherum...
- Nicht eingefriedet -> verboten.
- Eingefriedet und Zustimmung vom Eigentümer -> erlaubt.
Einfach so drauffahren und üben -> Verstoß gegen $ 21 StVG mit entsprechenden Folgen für den Fahrzeugbesitzer der die Straftat ermöglicht hat..
Die Frage wurde falsch gelesen. Führerschein und Zulassung ist vorhanden. Wenn die Beschilderung es nicht verbietet, ist es erlaubt.
welchen Hausfrieden hat er begangen, Parkplatz ist öffentlich