Führerschein Entzug bei einem Gehbehinderten erlaubt?
ich habe eine Gehbehinderung und Punkte in Flensburg wie sieht es aus ? darf mein Führerschein eingezogen werden auch wenn ich ein Behindertenausweis habe mit Merkzeichen G und ohne Auto nicht zu arbeit gehen kann.
Hab da mal gelesen von einer Sonderregelung für gehbehinderte, dass der Führerschein in so einem Fall nicht entzogen werden darf.
Lieber Gruss bili
6 Antworten
Deine Behinderung ist doch kein Freifahrtschein. Und warum soll es eine sonderregelung geben. Auch andere benötigen ein Auto, ohne das sie nicht zur Arbeit kommen. Und bei genügend Punkten in Flensburg ist bei denen der Führerschein weg. Ich wäre ein absoluter Gegner dieser Festlegung, falls es die gäbe.
Hallo,
meines Wissen ist im Gesetz und den Verordnungen nur von "Kraftfahrer", "Fahrzeugführer" und "Verkehrsteilnehmer" die Rede. Eine Unterscheidung zwischen Fahrern mit und Fahrern ohne Gehbehinderung wäre mir neu. Eine solche wäre ja quasi ein Freibrief für gehbehinderte "Rowdies". Wenn Du Punkte bekommst wie jeder andere, dann musst Du auch wie jeder andere die Konsequenzen tragen. Ansonsten würde man ja schon gar keine Punkte an gehbehinderte Fahrer vergeben. Am elegantesten lässt sich das Problem umgehen, wenn man sich an die Regeln hält und eben KEINE Punkte bekommt.
Nein da gibt es keine Sonderregelung was den Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten, angeht, warum auch niemand zwingt dich massiv gegen Verkehrsregeln zu verstoßen. Falls es um ein zeitlich begrenztes Fahrverbot geht auf das kann im Einzellfall durchaus auch mal verzichtet werden gegen Zahlung einer Erhöhten Geldbuße.
Hab da mal gelesen von einer Sonderregelung für gehbehinderte, dass der Führerschein in so einem Fall nicht entzogen werden darf.
Das wäre ja ein Freibrief. Die StVO gilt für alle.
Natürlich darf er eingezogen werden! Eine Behinderung kann und darf kein Freibrief für Rücksichtslosigkeit und andere Vergehen oder Straftaten im Strassenverkehr sein. Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist, weiß das und verhält sich dementsprechend oder lebt mit den Folgen. Das gilt für Behinderte und Nichtbehinderte.