Früher aus der Arbeit gehen?
Hallo Community.
Ich möchte heute früher aus der Arbeit gehen, ohne dabei Minusstunden zu machen. Mein Chef meinte mal, dass man die Pause (1h) splitten kann, wie man möchte. Ist es erlaubt, einen Teil der Pause an das Ende des Arbeitstages zu legen um so früher gehen zu können? Im Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung dazu...
11 Antworten
Nein. Es ist gesetzlich so geregelt, dass die Pause innerhalb der Arbeitszeit genommen werden muss und nicht hinten angehängt werden darf. Das Splitten ist ok, aber nicht das anhängen.
Kommt doch eher darauf an, wie bei Euch die Überstundenregelung ist. Ich kann beispielsweise heute eher gehen, solange ich die Zeit entweder vorgearbeitet habe oder am nächsten Tag nachhole.
Du musst mind. 30 min. Pause machen, wenn du mehr als 6 Stunden arbeitest.
Du könntest also nur ne halbe Stunde Pause machen und dann evt. eher gehen. Aber ob das ok ist, muss dein Chef entscheiden.
Ganz offiziell muss die Pause IN der Arbeitszeit erfolgen, nicht am ENDE.
Ist es erlaubt, einen Teil der Pause an das Ende des Arbeitstages zu legen um so früher gehen zu können?
Nein, das geht nicht.
Im § 4 Arbeitszeitgesetz steht dass die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen unterbrochen werden muss.
Das bedeutet, Pausen dürfen nicht auf Beginn und/oder Ende der zu leistenden Arbeitszeit gelegt werden. Die Pausen sollen der Erholung während der Arbeit dienen.
Es gibt gesetzliche Vorschriften die im Arbeitszeitgesetz festgehalten sind. Im Arbeitsvertrag kann nichts widersprüchliches zum Gesetz stehen - oder es ist nichtig.
Wenn 2 Parteien ( Arbeitgeber und Arbeitnehmer ) sich einig sollte man darüber sprechen können
Also wir haben Gleitzeit.
Ich muss um 9 da sein und kann frühestens 15 Uhr wieder gehen. Außer freitags da ab 11
Ausnahmen sind Arzt Termine die nicht anderes gehen.