Frühdienst nach Nachtbereitschaft ist das auf Dauer ok?
Guten Tag...Ich arbeite nach AVR .Mein Dienst beginnt um 22 Uhr.Um Mitternacht kann ich bis theoretisch 6 Uhr schlafen.Dann endet mein Dienst.
Da wir aber immer von 6 bis 8 noch mit einem Fdienst mit in die Grundpflege müssen .Stehe ich zumindest schon immer um viertel nach 5 auf.
Diese Dienste sind klar von einander getrennt.Und haben im Dienstplan getrennte Bezeichnungen.
Ich war mal krank und die 2h am Morgen der letzten Nacht wurden auch nicht bezahlt.So schreibt nunmal kein Arzt krank.Das wäre ja eine neuer Endung Story. Ich Wüste gerne ob das noch jemand so kennt.Nach einer Nachtbereitschaft noch fest immer einen kurzen Frühdienst zuließen.
Das ist echt anstrengend..Entweder man ist noch total müde oder nicht richtig wach.
1 Antwort
Dies ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt.
Siehe hier: www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitszeitrecht/azra7.htm