Erreichbar sein im Frei?

2 Antworten

Du brauchst in deiner Freizeit weder zur Verfügung zu stehen noch musst du erreichbar sein. Wenn du keine Rufbereitschaft hast, musst du noch nicht einmal deinem AG deine Telefonnummer mitteilen. 

Ob das aber immer sinnvoll ist, so auf seinen Rechten zu bestehen, steht auf einem anderen Blatt.

Jana1890 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 21:06

Danke dir. Bezogen auf Rechte bestehen.... Ich habe ja an sich nichts dagegen einzuspringen...Deswegen habe ich mich ja auch für heute und morgen freiwillig angeboten.... Aber ich bin der Meinung das nicht nur eine Kraft einspringen sollte.... Und vor allem habe ich was geplant... 

Wie viele Pfleger seid ihr denn, nur du und deine "kranke" Kollegin? 
Sieht nämlich aus, dass du in einer Zwicklage steckst. Weil du dich während deiner freien Tage schon für Ersatzdienst gemeldet hast, sieht es so aus, als würden dein AG dich jetzt auch noch länger einspannen wollen "Weil du halt da warst". 

Rechtlich gesehen können sie dir nichts, allerdings können sie dir irgendwas moralisches Anhängen von wegen "Die Patienten im Stich gelassen".

Was hat eigentlich deine Kollegin für eine Krankheit?

Jana1890 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 21:03

Hey, 

Eine PFK ist bis einschließlich Freitag krank, 2 PFK im Früh, ich frei, eine andere "Wunschfrei", zwei Urlaub... Und ja die die jetzt krank ist.... Und halt noch PH's.... Allerdings würde am WE eine PFK gebraucht werden.

Krank geschrieben wegen Erkältung mit Heiserkeit....