Kündigung etwas längeren Fingernägeln?
Meine Mutter arbeitet in einem Pflegeheim als Altenpflegerin. Und ihre Chefin sagt die ganze Zeit zu ihr sie soll sich ihre Fingernägel abschneiden da sie über der Fingerkuppe sind und mit Gel verstärkt. und sie soll sie nur bis zur Fingerkuppe haben. Meine Mutter hat jetzt Angst das sie eine Kündigung bekommt wenn sie sie nicht abschneidet. Kann sie deswegen eine Kündigung bekommen ich glaube das nämlich nicht. Bitter antwortet schnell denn sie hat in 10 Minuten einen Nägeltermin und will sie da abschneiden.
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10 Antworten
Also deine Mutter kann eine Abmahnung bekommen oder gegebenenfalls die Kündigung, wenn sie noch in der Probezeit ist. Nach der 3. Abmahnung wegen der Nägel kann eine Kündigung kommen.
Da:
- Verletzungsgefahr für Patienten/Bewohner besteht
- die Handschuhe durch die Nägel beschädigt werden könnten und dadurch eine erhöhte Infektionsgefahr besteht
- besteht die Gefahr, dass deine Mutter beim Spritzen, Blutziehen o.ä. unsicher arbeitet und dadurch Fehler macht (Eigen- und Fremdgefährdung), weil man in den langen Fingernägeln kein Gefühl hat
- besteht auf lackierten und gegelten Fingernägeln kein Schutz durch Desinfektion und somit würde sie die Keime trotz Desinfektion der Fingernägel die Keime von Patient zu Patient tragen
- desweiteren können sich Keime und Schmutz etc. unter den Nägeln festsetzen, was unhygienisch ist.
Das habe ich dazu bei der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene gefunden: * "Nagellack und (künstliche) Fingernägel
Verschiedene Studien belegen, dass Nagellack und künstliche Fingernägel eine Besiedlung mit potentiell pathogenen Erregern und Pilzen fördern. Erregerübertragungen mit nachfolgenden Infektionen bei Patienten wurden berichtet.
Lange Fingernägel können darüber hinaus zu Patientenverletzungen führen. Auf Grund dieser Argumente sind Nagellack, künstliche Fingernägel (auch Gel und Frenching o.ä.) grundsätzlich zu verbieten, wenn das Personal direkten Patientenkontakt hat. Naturfingernägel sind kurz und sauber zu tragen."*
Ich bin selbst Chefin in einem Pflegeheim und würde zuerst den Mitarbeiter auffordern, die Nägel abzuschneiden und das Gel zu entfernen (schriftlich) und sollte sies nicht erfolgen sofort eine Abmahnung erteilen, auch wenns hart klingt. Aber deine Mutti arbeitet mit Menschen und nicht mit Gegenständen.
Naja, ne Kündigung nicht gleich,aber ne Abmmahnung wäre drin und wenn sie weiterhin nicht macht, was die Chefin sagt,gibts die nächste und irgendwann auch die Kündigung. Sie arbeitet in einemBeruf, wo man nunmal kurze Nägel haben sollte. Verletzungsgefahr, Hygiene und und und...
Neben der Verletzungsgefahr für Patienten besteht noch die Gefahr bei der Verwendung von Schutzhandschuhen, dass diese beschädigt werden und eine Infektionsgefahr besteht. Das sind schon ausreichende Gründe für die Forderung der Chefin.
Ja, der Arbeitgeber hat das Recht auf das Aussehen der Mitarbeiter Einfluß zu nehmen. Insbesondere bei Berufen, wo lange Fingernägel hinderlich sind.
und lange Haare, Tatoos etc.
eine Altenpflegerin mit langen Fingernägeln ist eigentlich ein No Go. Hygienische Gründe, Verletzungsgefahr der Bewohner - stelle mir gerade vor, wie deine Mutter damit arbeiten kann - eine Abmahnung ist auf jeden Fall drin.