Wie kann ich eine fristlose und ordentliche Kündigung abwenden?
Wenn eine fristlose sowie hilfsweise ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses eingeht und die Rückstände innerhalb von zwei Monaten beglichen wurden dann würde damit ja die fristlose Kündigung abgewendet werden. Muss der Vermieter sich dann an die gesetzlichen fristen bei einer ordentlichen Kündigung halten auch wenn bereits Klage eingereicht wurde oder kann er dennoch sofortige Räumung fordern?
2 Antworten
Ist die fristlose Kündigung durch Zahlung des Mietrückstandes unwirksam geworden, bleibt die fristgerechte Kündigung wirksam.
Sofern dem Mieter binnen der letzten 2 Jahre nicht schon einmal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt wurde. Dann bleibt die fristlose Kündigung wirksam.
Muss der Vermieter sich dann an die gesetzlichen fristen bei einer ordentlichen Kündigung halten auch wenn bereits Klage eingereicht wurde oder kann er dennoch sofortige Räumung fordern?
Sowohl der Mieter und der Vermieter müssen sich daran halten.
Die fristlose Kündigung ist durch Zahlung der Rückstände vom Tisch aber nicht die fristgerechte Kündigung.
Er kann nicht einfach räumen sondern muss warten bis ein Räumungsurteil ergangen und rechtskräftig ist.
MfG
Johnny