Friseurbesuch bezahlen?
Hallo,
meine Freundin war vergangene Woche beim Friseur.
Als die Mitarbeiterin ihr 5 Strähnen eingearbeitet hatte, rief sie auf einmal eine Kollegin um ihr etwas zu zeigen. Angeblich wurden Nissen in den Haaren festgestellt. Die Mitarbeiterin sagte dann, dass man meine Freundin nicht weiter bedienen könne und sie wurde daraufhin mit nassen Haaren nach Hause geschickt. Zu allem Überfluss wurden ihr die 5 Strähnen dann auch noch zum vollen Preis berechnet - 50 Euro. Begründung: Die Mitarbeiterin hätte dadurch jetzt 2 Stunden keine Arbeit und normalerweise hätte man ihr sogar den vollen Preis für die kompletten 2 Stunden berechnen können/müssen.
Wir haben sie danach von drei Personen, inkl. Hausarzt untersuchen lassen, aber es wurde nichts derartiges gefunden (Außer vereinzelt Schuppen). Vom Hausarzt hat sie sogar die Bescheinigung bekommen (kein Nissen oder Läusebefund)
Die Frage ist nun, ob sie das Geld von der Bank einfach wieder zurückbuchen lassen kann, da es ja ganz offensichtlich der Fehler des Friseurs war?!
Danke vorab
8 Antworten
Bescheinigung des Arztes mitnehmen und zum Frisör hingehen.
"Geld zurück" wird es vermutlich nicht geben, da eine Leistung dafür erbracht wurde, wenn auch nicht die volle.
Der Frisör sollte sich entschuldigen und einen Termin anbieten, wo die Anwendung / Leistung als ganzes kostenlos noch einmal durchgeführt wird.
Warum denn leicht zurückholen?! Sie soll zum Friseur mit dem Befund des Arztes hingehen und es dort besprechen. Man muss dich nicht immer alles so dramatisieren
Sucht doch zu allererst einmal das Gespräch mit dem Friseursalon und versucht die Situation mit der Geschäftsführung und der betroffenen Friseurin zu klären. Den Bescheid vom Hausarzt würde ich auch auf jeden Fall mitnehmen.
Falls ihr da keinen Erfolg habt und das Geld nicht wieder bekommt, gäbe es natürlich die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten. Das würde sich, da es sich nur um 50 Euro handelt, aber wohl kaum rendieren.
warum zurückbuchen ? sie hat ja Leistungen in Anspruch genommen.. diese sollte sie auch bezahlen.. auch wenn es nicht bis zum Ende ausgeführt wurde..
in Anspruch genommene Leistungen sind zu bezahlen.. da gibts gar nichts zu diskutieren.. und den falschen Vorwand muss man erstmal beweisen.. jeder kann sich mal irren und sich nicht sicher sein
Zitrus wenn ich bei dir ne wand male und bei der hälfte aufhöre würdest du mich dann bezahlen.
Der Friseur hat die vereinbarte Leistung nicht erbracht. Und deshalb sollte man auch nicht zahlen.
ja.. ich würde dich für die Hälfte der Wand bezahlen.. wo ist das Problem.. du hattest die Arbeit.. ich habe deine Leistung in Anspruch genommen.. du hast den Termin für mich freigehalten.. du hattest das Material.. ich verstehe deine Frage nicht
ich rede ja von der Arbeit die er geleistet hat.. Haare gewaschen.. Strähnen eingezogen.. Kosten des Materials.. Termin freigehalten.. habt ihr eigentlich kein logisches Denken mehr ? es wurden sehr wohl Leistungen erbracht... und diese sind zu bezahlen
Die vereinbarte Leistung war, die Frisur neu zu machen. Wenn die nicht erbracht wurde, braucht man nicht zahlen. Ist doch ganz einfach.
von wegen... du brauchst vielleicht nicht den vollen Preis zahlen.. alles andere ist durchaus berechtigt
Ich kann dir nur die geltende Rechtsprechung zu Herzen legen. Erfolgte Leistungen sind zu bezahlen, außer es wurde vertraglich anders vereinbart. Das sind aber wirklich nur seltene Sonderregelungen.
@qugart: Du meinst allen Ernstes, der Friseur kann seine Leistung einfach einstellen, wann er will und der Kunde muss dann zahlen.
Also: einfach mal den halten Kopf schneiden, dann die Häläfte kassieren und den Kunden wegschicken. Oder vielleicht der Automechaniker: Das Rad abmachen, die Bremse einbauen, aber keine Lust, die neue zu installlieren. Also ab an die Kasse lieber Kunde und zahlen.
Wenn Sie mit EC-Karte und Pin gezahlt hat ist zurückbuchen nicht möglich, das geht nur, wenn sie per Lastschrift gezahlt hat, also z.B. mit EC-Karte und Unterschrift.
Sie hätte gar nicht erst zahlen dürfen, denn sie ist meiner Meinung nach im Recht und es ist viel schwieriger sein Geld zurückzubekommen, wenn man erst mal gezahlt hat. Also im Zweifelsfalle lieber nicht zahlen. Soll der Friseur doch sein Geld einklagen, wenn er meint es steht ihm zu.
Eventuell weil unter falschem Vorwand die Leistung abgebrochen wurde und sie nun einen neuen Friseur suchen muss der wieder selben betrag verlangen wird um zu beenden was Frisör 1 angefangen hat?