Darf ich das Eigentum anderer berühren?
Es geht um folgendes Szenario:
In unserer Schule gibt es einen Gemeinschaftsraum für die Oberstufenschüler. Ein Schüler stellt seinen Motorradhelm auf das Fensterbrett. Da es stickig ist, möchte ich das Fenster öffnen, allerdings muss ich dazu seinen Motorradhelm wegräumen. Nachdem ich dies getan habe, droht mir der Schüler mit einer Klage, da der Helm ja teuer sei und keiner ihn berühren darf, da es ja sein Eigentum ist.
Kann mich jemand über die rechtliche Lage aufklären? Bitte um ausführliche Antworten wenn möglich mit Paragraphen oder belegten Quellen etc..
10 Antworten
Lass dich nicht veränstigen. Wenn jemand nicht möchte, dass etwas nicht angepackt wird muss er es entsprechend geschützt abstellen. Wenn Du den Helm beschädigt hättest, müsstest Du das natürlich ersetzen.
Sollte er klagen, wird das jedes Gericht dieser Welt aus Gründen der Nichtigkeit fallen lassen.
Wer mit so blöden Sprüchen anfängt, hat keine Ahnung von Recht. Das nächste Mal mit Gegenklage wegen Versperren von potentiellen Fluchtwegen (Fenster) und versuchter Gefährdung von 20 Schülern drohen oder so. Wird er dir wahrscheinlich abkaufen.
Also: Ganz entspannt bleiben, das ist natürlich völliger Schwachsinn.
Wer mit so blöden Sprüchen anfängt, hat keine Ahnung von Recht.
Soviel ich weiß ist das nicht per Gesetz verboten. Vor allem nicht, wenn der Gegenstand die Nutzung von anderen Dingen, in deinem Fall das Fenster, behindert.
Es gibt natürlich Ausnahmen, beipielsweise in Museen. Dort darf man die Ausstellungsstücke oft nicht berühren. Die Betreiber der Museen haben allerdings das Hausrecht und dürfen daher solche verbindlichen Regeln aufstellen.
So eine Bagatelle wird meiner Ansicht nach gar nicht in irgendeinem Gesetz geregelt. Weder ein Verbot noch die Erlaubnis.
Wenn der Typ so empfindlich ist kannst du ihn das nächste mal ja auffordern den Helm selber wegzuräumen.
Dem sein Ernst? Logisch darfst du ihn weg tun ohne ihn zu fragen. Soll er den Helm vor ned Tür legen und keiner darf rein oder was. Paragraphen weiß ich nicht aber dürften tust du es sicher
Hallo,
interessante Geschichte, das Verhalten von diesem Schüler ist nicht nur lächerlich, seine Drohung absurd und sein Wissen wohl nur Halbwissen.
Er treibt das ganze ins Extrem und bedenkt dabei eines nicht!
In einem Gemeinschaftsraum, wie in jedem anderen öffentlichen Raum auch, sind die Fenster wesentlicher Bestandteil der Fluchtwege. Will man nun seinem Beispiel folgen und das ganze ins Extrem treiben ist das was er da macht nicht nur lächerlich, sondern auch verboten. Fluchtwege sind frei zu halten, das zählt auch für Helme usw.
Ein Argument dem sich auch die Schulleitung nicht verschließen kann und dem eigentlich folgen muss. Damit kann er dann im Unterricht und in der Freizeit seinen Helm auf den Kopf tragen, was seiner Intelligenz vielleicht zuträglich ist, oder ihn sich auf den Buckel binden.
Ganz klar, ich würde ihm sagen das er die Luft anhalten soll oder ich dafür Sorge tragen werde das der Helm da wo er ihn so gerne abstellt, künftig nicht mehr stehen wird.