Freund in JVA UHAFT Besuchen wenn ja wie und darf ich es?
*Hallo Liebe Gute Fragen User naja vorab bin echt froh euch zu haben habt mir schon parr mal geholfen und eure hilfe brauche ich heute erneut.
Ein freund von mir 19 sitzt in Untersuchungshaft in der JVA Köln jetzt ist die frage da es einer meiner Besten Freunde ist darf ich den besuchen also lassen die mich überhaupt zu ihm und wenn ja wie stell ich das ganze an hab zwar kontakt zu den eltern aber die wollen mir nicht so wirklich helfen und nun nehm ich das ganze selbst in die hand und bitte euch um hilfe ich danke wie immer im voraus
mfg Caligula*
3 Antworten
Erkundige Dich direkt bei der JVA, wie das mit Besucheranmeldungen ist. Besuche müssen vorher angemeldet und genehmigt werden und sind zeitlich begrenzt. Wir wissen ja auch nicht, wie alt Du bist. Ggf. hast Du, wenn Du zu jung bist, ohnehin kein Besuchsrecht.
Grundsätzlich sind Besuche in der U-Haft möglich. Dafür müßtest Du bei dem Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat, eine Besuchserlaubnis beantragen. An wen Du Dich genau wenden mußt, wird Dir die JVA sagen können.
Der Besuch muss beantragt werden. Da U-Haft, entscheidet ein Staatsanwalt, da ja die theoretische Gefahr bestände das ein Mittäter versucht sich abzustimmen.
Frage seinen Anwalt, der regelt diese Besuchserlaubnisse.