Hat ein unverheiratetes Paar in JVA Anspruch auf Einzel-Sprecher?
Hallo, hat ein unverheiratetes Paar die Möglichkeit einen Besuch(JVA) im separatem Raum durchzuführen, ohne weitere Besucher? (Einzelsprecher)
5 Antworten
Das geht nur bei Langzeitbesuch, diesen bekommt der Inhaftierte ab einer Haftstrafe von min. 5 Jahren. Aber es ist im Ermessen der JVA, ob sie dies erlauben, und es ist egal ob ihr verheiratet seid oder nicht. Die Zeiten sind vorbei
Antrag stellen, es ist in den JVA`s unterschiedlich geregelt, aber der Langzeitbesuch und somit unter vier augen ist nur bei längerer Haft möglich. Fragt in der JVA nach
bin froh das es nicht sooo lange ist! Langzeitbesuch bedeutet dann also wenn man mind.5Jahre Haftstrafe hat???
und wenn dies nicht der Fall ist, dann einfach mal Antrag stellen, in der Hoffung er wird genehmigt? Das kann dann aber bestimmt nur der Inhaftierte tun oder? Sorry für die dummen Fragen!
Sind keine dummen Fragen. Als Normalo hast Du damit ja selten zu tun. Aber du kannst in der JVA nachfragen, telefonisch oder beim normalen Besuch, dein Partner kann dir ja ein Merkheft zuschicken, gibt es in jeder JVA .Im Internet gibt es das Gefangenenforum, da bekommst du alle Antworten
Hatte den Versuch gestartet über so ein Gefangenenforum Antworten zur "bestimmten"JVA zu bekommen, bin aber gescheitert! Scheint da noch nicht so verbreitet zu sein. Vielen lieben Dank für die Antworten, ich werde mich nun doch mal an die JVA wenden, mehr als nein sagen können sie ja nicht! Aber gibt es bei solchen Einzelsprechen auch Zeitvorgaben also was die Länge des Besuches angeht? BZW hat man da auch 2 STD?
Das ist teils von JVA zu JVA unterschiedlich....
Mein Partner ist ebenfalls inhaftiert schon seit Juni 2010 - also gut 10 Monaten - dennoch gibt es KEINEN Anspruch auf einen einzelnen Raum. Wir haben sogar eine 7,5 Monate alte gemeinsame Tochter, auch das gibt keine Befugnis zu irgendwas "Besonderem". Jedoch hatte er das erste mal im März für 8 Stunden Freigang - wenigstens etas Privatsphäre... und jetzt im April mit viel Glück 3 Tage Hafturlaub.
Mein Rat: Er soll ALLES beantragen, wofür er auch nur einen Antrag stellen kann! Mein Partner hat auch alles mögliche beantragt - scheiß doch auf eine Absage, falls eine kommt - zumindest hat man es versucht ;-)
Hallo AugustBaby2010
Vielen dank für Deine Antwort!
Ja, ich denke auch- einfach Antrag stellen und darauf hoffen das was positives rauskommt!
Ab wann ist den Freigang möglich?
Freigang ist erst dann möglich, wenn Das Urteil gesprochen wurde und eine Verhandlung stattgefunden hat und auch das Urteil schriftlich ankam!(das war bei uns lange das Problem -.- inhaftiert wurde er im Juni - im November die Verhandlung und erst im Februar kam das Urteil!)
Erst dann kann dein Freund den Antrag stellen. Meist ist es dann so, dass 2x ein tadeloser Freigang stattgefunden haben muss und dann darf der Inhaftierte mal auf Hafturlaub.
Manche Haftanstalten haben allerdings auch ein Freigängerhaus! Wenn dein Freund in der JVA arbeitet darf er nach Ankunft des schriftlichen Urteils eventuell auch da hin (falls die JVA eines hat). Dann wäre er fast jeden Tag draußen und wenn du in der Nähe wohnst kannst du ihn täglich sehen ;-)
Jede Anstalt hat ihre eigenen Regeln für die Zulassung zum Langzeitbesuch (LZB). Einfach beim nächsten Besuch mal nachfragen. Die Tragfähigkeit der Beziehung wird überprüft, es wird ein Votum abgegeben, ob der Besuch einen schädlichen Einfluss auf den Inhaftierten hat, ob es sich bei dem Besuch um Tatgenossen handelt, wie das vollzugliche Verhalten bislang war, ob Disziplinarmaßnahmen verhangen wurden. Der Inhaftierte muss den Antrag auf LZB stellen - der Antrag wird durch die Anstalt geprüft.
Hi, nun ob verheiratet odewr ledig spielt keine Rolle. Der Regelvollzug ist eigentlich der offene Vollzug. Im offenen Vollzug hat er genug Vollzugslockerungen so das ihr dann machen könnt was ihr wollt smile. Einzelbesuch ist auch möglich unabhängig von der Haftdauer, denn ein Vollzugsziel ist auch die Familienzusammenführung und stabilisieren der Partnerschaft! Gruss William
nein,wenn dann nur ehepaare
Hallo,
auch unverheiratete haben die Möglichkeit im Langzeitbesuchsraum ihren Besuch abzuhalten. Das kommt dann auf die JVA an (ob es dort überhaupt Langzeitbesuch gibt). Es gibt verschiedene Kriterien zB. dass der Gefangene bereits 6 Monate inhaftiert sein muss, aber das ist meist von Anstalt zu Anstalt verschieden. Sogar ein Untersuchungshaftgefangener kann im Langzeitbesuchsraum Besuch haben, aber wie gesagt von JVA zu JVA verschieden. Am Besten auf der Internetseite der JVA nachlesen.
So einen Blödsinn habe ich selten gelesen !!!!!!
LZB geibt es NUR für Langzeithäftlinge ab einem gewissen Strafmass und sicherlich nicht schon ab 6 Monate. Ein U-Häftling kann** KEINEN** LZB bekommen. Für jeden Besuch eines U-Häftlings braucht man eine richterliche Besuchserlaubnis - der wird wohl kaum mit seiner Unterschrift ein "Schäferstündchen" genehmigen.
Vg
ohje, alles ganz schnell diesen Gedanken verwerfen ja??? keine chance das es doch irgendwie geht? Traue mich nicht so Recht bei der JVA nachzufragen!