freiwilliger Verzicht auf Widerruf möglich?
Es geht mal wieder um den Fernabsatz.
Klar, der Händler hat die Möglichkeit statt des Widerrufsrecht ein Rückgaberecht anzubieten. Wie sieht dies jedoch anders herum aus? Könnte ich als Privatperson an ein Fernabsatzunternehmen herantreten und freiwillig auf mein Widerrufsrecht verzichten (z.B. um ein besseres Angebot zu erhalten)? Oder würde der Händler damit wettbewerbswidrig handeln?
Das gleiche könnte ich auch für das Reklamationsrecht erfragen - wobei das ja schon echt dämlich für den fiktiven Kunden wäre.
2 Antworten
würde er - und es wäre nichtig.
Kein Vertrag /AGB kann dich schlechter stellen als das Gesetz wenn du als Privatperson bei einem Händler einkaufst. Da kann er schreiben was er will
Du wirfst da einige Sachen heftig durcheinander. Wiederrufsrecht ist die gesetzliche Grundlage, dass du gegen einen Vertrag (welcher Art auch immer) Wiederspruch einlegen kannst. Das kann sein, weil der Verkäufer dir den falschen Artikel geschickt hat, dir garkeinen Artikel geschickt hat, oder was auch immer. Das Rückgaberecht für Fernabsatzverträge (z.B. Internet) leitet sich aus diesem ab. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Händler bei einem Fernabsatzvertrag (Internet, Telefon, Fax, ...) eine 30 tägige Wiederrufsfrist für den Vertrag zu gewährleisten hat. Das gilt für gewerbliche Verkäufe. Davon zurücktreten kann niemand.
Reklamationsrecht ist auch was was es eigentlich garnicht gibt. Das leitet sich aus dem allg. Vertragsrecht / Zivilrecht / Kaufvertrag ab. Darin steht klipp und klar, dass der Artikel so zu sein hat wie vereinbart (z.B. Artikelbeschreibung), wenn er das nicht ist, dann hat der Verkäufer 2 mal die Möglichkeit in angemessener Frist nachzubessern und dann hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Ergo Geld zurück. Das sind Grundsätze unserer Rechtssprechung und können nicht umgangen werden.
Du wirfst da einige Sachen heftig durcheinander. Wiederrufsrecht ist die gesetzliche Grundlage, dass du gegen einen Vertrag (welcher Art auch immer) Wiederspruch einlegen kannst. Das kann sein, weil der Verkäufer dir den falschen Artikel geschickt hat, dir garkeinen Artikel geschickt hat, oder was auch immer. Das Rückgaberecht für Fernabsatzverträge (z.B. Internet) leitet sich aus diesem ab. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Händler bei einem Fernabsatzvertrag (Internet, Telefon, Fax, ...) eine 30 tägige Wiederrufsfrist für den Vertrag zu gewährleisten hat. Das gilt für gewerbliche Verkäufe. Davon zurücktreten kann niemand.
Kompletter Unsinn. Aber der Rest ist auch nicht viel besser.