Beamtenanwärter in der gesetzlichen Versicherung?

8 Antworten

Ich bin selbst Anwärterin im gehobenen Dienst und bin aufgrund diverser Vorerkrankungen (auch wenn sie nicht akut sind) nicht in der privaten Krankenversicherung untergekommen.

Die private Krankenversicherung muss dich nicht nehmen - der kontrahierungszwang für Beamte gilt nicht bei Beamten auf Widerruf. Das funktioniert daher erst, wenn du auf Probe verbeamtet wirst. Sie können dich einfach von Grundauf ablehnen - oder du kommst halt nur in den Basistarif (aber der ist schweineteuer und bietet die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung).

Wenn du dich gesetzlich versicherst, sind du unterschiede (zumindest beim Preis) nicht besonders - Aufgrund der Tatsache, dass du keinen Anspruch auf Krankengelt hast kannst du dich jedoch zu einem etwas geringeren Prozentsatz (derzeit 14% + 0,9% versichern). Du hast sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmeranteil zu tragen, d.h. du bekommst von deinem Dienstherrn gar nichts. Wichtig ist auch noch, dass unter Umständen dass Einkommen eines Ehepartners berücksichtigt wird (wenn er privat krankenversichert ist). Daher: Beraten lassen. Es gib so seltene Fälle bei denen der Basistarif in der PKV mit rund 270 (glaube mittlerweile mehr) lohnend ist. Ich bin derzeit mit etwas über 155 EUR bei der Kranken- und Pflegeversicherung mit von der Partie - ist natürlich teurer wie die Anwärterangebote der PKV - aber manchmal hat man halt keine Alternative.

Wichtig bei der Versicherung in der GKV ist auch noch, dass jegliches Einkommen (Zinsen, zweitjob etc.) angerechnet wird. Das kann es auch nochmal etwas teurer machen.

Mit den regulären Studententarifen der GKV klappt es übrigens nicht - frag mich nicht genau warum, aber da hieß es bei allen Kassen, das geht nicht.

Hoffe ich konnte weiterhelfen - und viel Erfolg auf deiner Laufbahn. Wenn du nach dem Studium verbeamtet wirst, hast du innerhalb bestimmter Fristen übrigens die Besten aussichten in einer PKV aufgenommen zu werden - der Zuschlag (egal wie krank du bist) darf dann max. 30% betragen und Ausschlüsse dürfen diese Verträge soweit ich weiß auch nicht beinhalten - von daher: Ohren steif halten

Moin,- so weit ich weiß wärste dann bei ner gesetzlichen Kasse, wie AOK usw. freiwillig versichert.- die bieten aber Alle auch zusatzleistungen an, sodass man die gesetzliche KV bis auf die Leistungen privater Kassen aufpumpen kann.- gegen entsprechende Beiträge, is klar.- Welche zuschüsse dein Dienstherr zur KV Leistet, sollteste am besten dort erfragen.- Evtl. gibts sogar unterschiede, ob du bei ner Kommune, Kreis, Bezirk, Land usw. beschäftigt bist.- In jungen Jahren, alleine und kern gesund is ne private KV gut.- Mit Familie u. Wehwehche is das zuu teuer.- Zu gesetzlichen bieten mittlerweile ALLE KK die Zusatzleistungen an.-

illian1991 
Beitragsersteller
 25.06.2010, 09:58

dann versteh ichs net warum die mir gerade gesagt haben, dass sie mich net versichern können weil sie nur die Vollversicherung mit 100% anbieten (AOK) :( :( des ist doch echt zum verzweifeln solangsam

Meinereiner67  25.06.2010, 13:01
@illian1991

Das ist schon richtig.- Du giltst bei denen als freiwillig versichert.- Du musst also die Versicherung komplett löhnen.- Über Zuschüsse, die dir evtl dein Dienstherr zu zen Beiträgen gewährt, musste mit dem verhandeln, nicht mit der KK.-

Wenn Du Dich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV entscheidest, verlierst Du i.d.R. die Beihilfeberechtigung, d.h., Du musst Dich zu 100% bei der gesetzlichen KV versichern.

Aber wenn Du so krank bist kann ich mir auch nicht vorstellen, dass Du jemals auf Lebenszeit verbeamtet wirst. Bei mir haben sie damals schon wegen eines grenzwertigen Blutdrucks rumgezickt.

Auch eine private KV muss Dich ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge versichern (bietet dann aber nur die Leistungen der gesetzlichen KV). Jede private KV muss einen entspr. Tarif anbieten.

illian1991 
Beitragsersteller
 25.06.2010, 09:46

aber bei schweren Erkrankungen und Chronischen werden doch Risikozuschläge fällig oder irre ich mich jetzt doch?

So wie mir das von der Versicherung mitgeteilt wurde.

WetWilly  25.06.2010, 09:49
@illian1991

Wie gesagt, jede private KV muss einen Tarif anbieten, der das Gleiche wie eine gesetzliche KV leistet - und in der gestzlichen gibt es keine Risikozuschläge. Natürlich ist die Versicherung an "solchen wie Dir" nicht interessiert und reisst sich nicht gerade darum, Dich als Kunden zu gewinnen.

illian1991 
Beitragsersteller
 25.06.2010, 09:57
@WetWilly

aber wenn ich dann in der p. KV das gleiche wie in der g. KV habe, wäre es doch sinnvoller in die g. KV zu gehen oder? die geht ja prozentual von meinem Einkommen aus und die p. KV mit einem Pauschalbetrag und der wird ja ziemlich hoch werden denk ich mal.

outfreyn  25.06.2010, 14:30
@illian1991

Nö, die Anwärtertarife in der PKV sind sehr sozial - da wird die GKV vermutlich teurer sein.

wheuhx  26.06.2010, 11:35
@outfreyn

100 % in der GKV oder Pflichttarif in der PKV möglich. Beide Systeme müssen Dich nehmen. Aber frag mal in der PKV nach, was im Rentenalter passiert. Da kann es sehr teuer werden. Lass Dich von einem unabhängigen Fachmann beraten.

nadineham  19.08.2010, 08:08
@wheuhx

Die PKV muss keine Beamtenanwärter nehmen - habe das selber zu spüren bekommen.

Der Kontrahierungszwang gilt nicht - erst wenn man Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit ist (und dann auch nur innerhalb bestimmter Fristen)

Ich weis von einem Kollegen her, dass du dich auf jeden Fall in der gesetzlichen Vollversichern lassen musst. Eine 50 % Versicherung ist soweit mir das mein Kollege erzählt hat nicht möglich. Mein Kolleg ist bei der AOK und auch ganz zufrieden. Da müsstest du aber einfach die Preise untereinander vergleichen.