Kann ein privater Verkäufer auf Abnahme der Wäre bestehen?
Hallo Zusammen,
Ich habe bei eBay Kleinanzeigen einen Artikel bei dem Verkäufer angefragt und wir hatten abgemacht das er mir die Bankverbindung zur Überweisung zusendet.
Nach einem Tag warten hat mir das zu lange gedauert und ich habe ihn darauf hingewiesen das er mir die Bankverbindung nicht mehr senden muss, da ich den Artikel wo anders gekauft habe.
Jetzt droht er mir mit einem Anwalt und sagt er besteht auf die Abnahme der Ware..
Kann er das? Ist das rechtens?
Danke
5 Antworten
Das alles steht und fällt mit der Frage, ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ein Kaufvertrag entsteht üblicherweise durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Die Frage nach der Bankverbindung könnte bereits als ein Indiz dafür interpretiert werden, dass über wesentliche Vertragsbestandteile bereits Einigkeit erzielt wurde. Das kommt aber auf die genauen Formulierungen in den vorherigen Verhandlungen an.
Die Verpflichtung zur Abnahme und Zahlung ergäbe sich bei bestehendem Kaufvertrag aus § 433 BGB.
Du bist da einen mündlichen Vertrag eingegangen. Der ist eigentlich gültig.
Sollte der Vertrag auf Ebay nicht über Ebay laufen?
Dann würde ich das Ebay melden.
Ich habe bei eBay Kleinanzeigen einen Artikel bei dem Verkäufer
angefragt und wir hatten abgemacht das er mir die Bankverbindung zur
Überweisung zusendet.
Und der nächste der nicht verstanden hat, dass man auf ebay Kleinanzeigen nicht mit Überweisungen arbeitet.
Persönliche Übergabe gegen Barzahlung. In Augenscheinnahme vorort. Ist das so schwierig?
Kann er das? Ist das rechtens?
Kommt drauf an.
- Wenn du gesagt hast: "Ich biete an Artikel x für y € zu kaufen."
- Und er dann gesagt hat: "Alles klar, machen wir so!"
- Liegt ein rechtlich bindender Kaufvertrag vor, der nicht einseitig aufgehoben werden kann.
- Kann er den Artikel nun nicht verkaufen, schuldest du ihm Schadenersatz. Kann er ihn nur zu einem geringeren Preis (y - n €) verkaufen, schuldest du ihm die Differenz zu euren ausgemachten Preis als Schadenersatz.
Nur wenn keine übereinstimmende Willenserklärung vorlag, die er beweisen müsste, dann bist du raus aus der Nummer.
Da war ja wohl ein wenig mehr als nur "angefragt". Immerhin hast Du nach seiner Bankverbindung zur Überweisung gefragt. Ich würde sage, hier besteht ein verbindlicher Kaufvertrag. Ein Tag warten ist sicher nicht genug.
Wie wurde denn angefragt? E-Mail oder Tel. Ist ja immer alles eine Frage der Beweisbarkeit.
es kommt drauf an was ihr genau abgemacht habt. hast du nur nach dem artikel gefragt oder nach der bankverbindung hast du noch keinen vetrrag.
habt ihr aber abgemacht das du die ware für einen bestimmten betrag kaufst und die bankverbindung haben willst musst du dich auch an den kauf halten
ebay kleinanzeigen ist übrigens nur für persönliches abholen und barzahlung gedacht
Da steht was von "ebay Kleinanzeigen"...