Freiberuflichkeit anmelden, formloses Schreiben, auch per E-Mail?
"Anmeldung der Tätigkeit: Es genügt eine formloses Schreiben an das Finanzamt am Wohnsitz des Freiberuflers, beispielsweise mit dem Inhalt: „Ich habe am 01.01.2008 die Tätigkeit als freiberuflicher Journalist aufgenommen.“ "
Kann dieses formlose Schreiben per Email an das Finanzamt gesendet werden, oder ist damit die Briefform gemeint? Habe dazu bei Google nichts gefunden! Wer kennt sich aus?
3 Antworten
Ein formloses Anschreiben reicht. dieses kannst Du auch per E-Mail ans Amt schreiben. Sofern das Amt weitere Informationen von Dir benötigt, wird es Dich kontaktieren.
Du kannst auch anrufen. Den auf die "Anmeldung" hin wirst Du einen wunderschönen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen. Und der muss in Papierform zurück.
Bei einer Email gibt es keine Sicherheit, wer sie abgesandt hat, deshalb sollte man das per Brief machen. 59 Cent für Porto sind ja nicht die Welt
Verschrieben.
Sorry, es wären nur 58 Cent ;-)