Freiberufler, was ist nötig?

3 Antworten

Die Frage ist, was Du machen willst.

Korrekterweise meldest Du ein Gewerbe an und machst dem Finanzamt gegenüber eine einfache Einnahmen/Überschuss-Rechnung (darf bei Kleinunternehmen sogar handschriftlich erfolgen).
 Kostet - außer der Gewerbeanmeldung - nichts und das Finanzamt ist zufrieden. Dann kannst Du ganz normal Rechnungen schreiben (allerdings ohne die MwSt auszuweisen) und auch Verluste ausweisen

Wenn es nicht so regelmäßig ist, dann kann man auch als Privatmann/frau Rechnungen schreiben. Aber auch hier sollte man die Einnahmen beim Finanzamt angeben.

Bei einmaligen Sachen (z.B. im Freundeskreis) gibt es in der Regel nichts zu machen. Das interessiert das Finanzamt i.d.R. nicht.

iMarlon 
Beitragsersteller
 15.02.2016, 15:55

Eine Gewerbeanmeldung ist glaube ich nicht nötig, da es in den künstlerischen Bereich geht.

AnReRa  15.02.2016, 16:11
@iMarlon

Dann reicht es, dass Finanzamt zu informieren.

Was Du Dir genau überlegen solltest ist, ob durch Deine Tätigkeit jemand zu schaden kommen könnte.
Also wenn Du bspw. Fassaden 'verschönern' willst sollte geklärte werden, was passiert wenn Du von der Leiter fällst oder Dein Farbeimer jemanden auf dem Kopf fällt. Ersteres konnte Schwierigkeiten mit Deiner KV , dass zweite mit der HP bedeuten ... 

Und dann war da noch irgendwas mit der (Künstler-)Sozialversicherung.

Außerdem muss der Hauptarbeitgeber - so vorhanden - informiert werden.

Was eine freiberufliche Tätigkeit ist, das steht in § 18 Einkommenssteuergesetz: "Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte,
Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe."

Wenn deine Tätigkeit da rein passt, dann musst du kein Gewerbe anmelden sonder nur eine Anmeldung beim Finanzamt abgeben.

Meinst du mit Freiberufler eine zusätzliche Tätigkeit oder tatsächlich eine freiberufliche, im Sinne von wissenschaftlicher / künstlerischer?

iMarlon 
Beitragsersteller
 15.02.2016, 15:52

Ist soll eher ein Hobby sein und geht in den künstlerischen Bereich, aber ich habe keine großen Chancen auf viel Gewinn.

helmySch  15.02.2016, 15:59
@iMarlon

Da du eine Gewinnerziehlungsabsicht hast, möchte das Finanzamt daran teilhaben.