Darf ich mir mit 6 Jahren ein Brötchen kaufen? Rechtsfrage
Hallo, ich habe mal eine Frage:
Darf ich mir rein rechtlich gesehen mit 6 Jahren ein Brötchen kaufen? Die beschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt doch erst mit Vollendung des 7. Lebensjahres. Daher kommt doch kein Kaufvertrag zustande oder?
Danke!
7 Antworten
Nein darf man mit 6 nicht. Gibt kleine ausnahmen: Wenn du in nem dorf bist und die verkäufer kennen dich und deine familie dann dürfen sie das schon. Aber deine eltern haben immmer das recht egal was du gekauft hast und in welchen zustand es ist wieder zurückzugeben und das geld zu erhalten
Natürlich ist der Kaufvertrag nichtig. Aber verboten ist der Verkauf an minderjährige nicht.
Aber verboten ist der Verkauf an minderjährige nicht.
Nein, er ist nur unmöglich, denn es ist eben kein Verkauf. Es ist auch nicht verboten, sich von A nach B zu teleportieren, das ändert aber nichts daran, dass es unmöglich ist, weil es nicht geht...
Wenn das Kind geschickt wird z.B. von der Mutter ( Botengang)ist das erlaubt, da Botengänge keine eigene Willenserklärung darstellen.
...ich wundere mich soo, warum man wohl nicht mehr Zigaretten kaufen geschickt werden kann :`) kleiner Scherz. Ja, da hast du absolut Recht.
Korrekt, darfst und kannst Du nicht...
Darf er vielleicht nicht. Aber er kann.
Nein, kann er auch nicht, da kein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt, egal was er tut, ob er sich auf den Kopf stellt oder was auch immer. Er kann vielleicht ein Brötchen bekommen und kann auch Geld geben, er kann es aber nicht kaufen...
Einziger praktisch umsetzbarer Gedanke ist: Der Sechsjährige handelt als Bote. Der Kauf kommt dann weiterhin nicht mit ihm, aber immerhin durch ihn zu Stande.
das mag schon alles stimmen,nur in der praxis interessiert das keinen.wenn ein kind ein brötchen kaufen will bekommt es es mit sicherheit.möchte den sehn der sagt du bist nicht geschäftsfähig
Unter 7 Jahren brauchst du die Einverständnis deiner Eltern. Als Beweismittel dient ein Einkaufszettel ganz gut... Dann gilt es als "Bote"
Es gibt keine Ausnahmen, mit 6 ist man geschäftsunfähig, es kann überhaupt kein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen. Selbst bei der von Dir beschriebenen "Ausnahme" kommt kein wirksamer Kaufvertrag zustande...