Sollten Uni-Klausuren rausgegeben werden dürfen?
In unserer Uni zumindest ist es so, dass man Klausuren nicht zurückbekommt, sondern nur auf Antrag einsehen kann. Das hat irgendwas mit Datenschutz zu tun, kann ich nicht nachvollziehen, deswegen stimme ich für Ja.
15 Stimmen
3 Antworten
Aus rechtlichen Gründen dürfen sie ja nicht rausgegeben werden. Falls der Prüfling später klagt oder so.
Aber ich frage mich, was gegen eine Kopie spricht. Man könnte dem Prüfling ja auf Wunsch eine Kopie geben, die er dann behalten kann, einfach um sich später zurückerinnern zu können (ich finde Prüfungen total interessant...). Das Original könnte ja immer in der Uni bleiben und als einzige Quelle gültig sein. Aber von meinen Geschwistern weiß ich, dass sie ihre Prüfungen, die sie einsehen, nicht mal für sich abfotografieren dürfen. Vielleicht weiß jemand, wieso das nicht geht?
Danke!
Ich denke, der Hauptgrund für die zentrale Aufbewahrung ist die Rechtssicherheit.
Wenn jemand klagen möchte wegen irgendwas wird das Ding herausgeholt und überprüft. Das kann geschehen bis alle hypothetischen Klagefristen abgelaufen sind.
Das dient der Rechtssicherheit für die Studenten und die Universität.
Sie sind die Grundlagen für Deine Bewertung.
Werden sie herausgegeben, stehen sie bei einem möglichen Einspruch gegen die Bewertung nicht mehr zur Verfügung.
Ich denke, das ist der Hauptgrund. Die Dinger werden aufbewahrt bis alle hypothetischen Klagefristen abgelaufen sind, wegen der Rechtssicherheit für die Studenten und die Universität.
Seit der DSGVO (2018) darf man Fotografien anfertigen und eigentlich muss die Uni auch (kostenlos) Kopien herausgeben. Zusätzlich gibt es in BW noch eine Verwaltungsvorschrift dazu.
Ich hab nur Erfahrung bei meiner Schule mit der Herausgabe der Abi-Klausuren und da hat man sich, obwohl ich die rechtliche Lage genau aufgeschlüsselt habe, sehr gestreubt. Anscheinend geht hier Tradition und "ne-machen-wir-nicht-Mentalität" über Recht.
Wer es genau wissen will, es steht in Art. 15, Abs. 3 DSGVO.