Frage zu Vereinssitz bei gemeinnützigem Verein
bei unserem gemeinnützigen e.V. steht eine Entscheidung bezüglich der Adresse/des Sitzes an und wir erhoffen uns eine Hilfe bei der Klärung der Situation.
Wir haben kein eigenes Büro, da wir keinerlei hauptamtliche Mitarbeiter haben und die Ehrenamtlichen ihre Aufgaben von zu Hause aus erledigen. Daher waren wir seit Jahren bei einem größeren Träger im Keller untergekommen. Dieser zieht nun aus dem Gebäude aus und wir müssen also auch einen neuen Ort finden. Nun sehen wir 2 Optionen:
In das neue Gebäude mit einziehen: Dies liegt im selben Ort wie das vorherige Büro und wäre unkompliziert. Hier hat der Verein seine Wurzel und trägt diesen Ort auch im Namen. Allerdings haben sich die Mitglieder immer weiter von diesem Ort entfernt, sodass weder Mitglieder noch Vorstand das Büro in weniger als 1 Stunde Autofahrt erreichen können. Da wir aber an diesem Ort ansässig sind, bekommen wir bei einigen Tagungshäusern besondere Konditionen. Außerdem sind wir seit mehr als 50 Jahren so eingetragen und fänden es aus historischen gründen schön, den Namen bei zu behalten.
In ein Gebäude des Trägers ziehen, das in einem Ort ist, der dichter an unseren Mitgliedern liegt: Das Problem ist, das uns hier kein richtiges Büro angeboten wurde sondern nur eine Postadresse. Unser Vorteil wäre jedoch, dass wir mit dem (Haupt-)Sitz in diesem Ort noch zusätzliche Fördergelder beantragen könnten.
Die Fragen: 1. Gibt es eine Möglichkeit den Sitz aus Ort 1 in Ort 2 zu verlegen und dennoch den Ort 1 im Namen zu tragen? 2. Ist es möglich, unseren Sitz in ein Haus zu verlegen, wo nur ein Briefkasten für uns bereit steht? Wir haben mal gehört, man müsse dort auch die Akten der letzten Jahre lagern. Das wäre voraussichtlich nicht möglich. 3. Gibt es eine "einfache" Lösung, einen Sitz an beiden Orten zu haben?
1 Antwort
§ 24 BGB:
"Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird."
Der Vereinssitz wurde in der Satzung festgelegt; eine Veränderung ist entsprechend dem Vereinsregister anzumelden.
Es ist grundsätzlich völlig unerheblich wo sich der Vereinssitz befindet:
In "Sauter/Schweyer/Waldner", "Der eingetragene Verein", 18. Aufl., Rn. 65:
"... Das Gesetz lässt ihnen (= den Gründern) aber bei der Wahl des Vereinssitzes bis zur Grenze des Rechtsmißbrauchs freie Hand. Sie können also in der Satzung als Vereinssitz einen beliebigen Ort im Inland bezeichnen, selbst wenn dort keinerlei Vereinstätigkeit ausgeübt oder beabsichtigt ist, wenn nur der Verein an diesem Ort postalisch erreichbar ist; ..."
Hier kann also eine Adresse gewählt werden, die z. B. für Fördergelder interessant wäre...