Darf ein gemeinnütziger Verein Eintritt (10€) von seinen Mitgliedern verlangen (Anlass ist das alljährliche Sommerfest)?

8 Antworten

Warum sollte er das nicht dürfen?

Wenn die Mitglieder damit nciht einverstanden sind, haben sie zwei Möglichkeiten. Sie können auf den Besuch des Sommerfestes verzichten, dann brauchen sie auch keinen Eintritt zu bezahlen. Und/oder sie können einen anderen Vorstand wählen.

Die Ausrichtung eines solchen Festes verursacht Kosten.

Wovon sollen diese denn bezahlt werden?

Ich hätte allerdings dieses Eintrittsgeld als Unkostenbeitrag deklariert.

xJusticex  12.06.2015, 01:51

Es ist unerheblich, wie die Einnahmen verbucht werden. Es geht darum, ob man bei einem gemeinnützigen Verein Eintrittsgelder von den Vereinsmitgliedern verlangen darf. Das darf das Verein in diesem Fall nicht.

Januar07  12.06.2015, 01:56
@xJusticex

Tja, dann muß das Fest wohl ausfallen, es sei denn, dieser Verein hat genügend Taler in der Vereinskasse.

JotEs  12.06.2015, 13:45
@xJusticex

Das darf das Verein in diesem Fall nicht.

Quelle?

Gemeinnützigkeit bedeutet nicht, dass der Vereine allen Personen nützlich sein muss. Insbesondere muss er nicht jeder Person alle seine Leistungen kostenlos anbieten, auch nicht Vereinsmitgliedern.

Schuffi85 
Beitragsersteller
 12.06.2015, 17:41
@JotEs

In dem Verein läuft einiges komisch ab....

Bsp. 1 Der Verein spart an Stelle XY 17.000€ ein und investiert 23.000 in eine Hochmoderne LED Ausenlichtanlage. Für einen Kindergarten! Zufälliger weise ist der Vorstand Elektromeister...

Bsp.2 Der Verein hat zahlt Jährlich über 10.000 € an den Steuerberater. Ein Gründungsmitglied ist Steuerberater.

und es gibt noch unzählige weiter beispiele.

PeterSchu  12.06.2015, 22:06
@xJusticex

"Das darf das Verein in diesem Fall nicht."

Auf die Begründung bzw Rechtsgrundlage wäre ich gespannt. Dann zahl ich bei meinem Fußballverein in Zukunft keinen Eintritt mehr beim Spiel.

Tisza  15.06.2015, 14:42
@Schuffi85

Ziemlich korrupt euer Verein, würde ich mal sagen.

Hi, ich denke, das geht. Sieht aber komisch aus, wenn die Mitglieder des veranstaltenden Vereins zusammen mit den Besuchern an der Kasse stehen. Sammelt lieber vereinsintern vorher was ein.

Schuffi85 
Beitragsersteller
 12.06.2015, 00:47

Also es ist eine Krippe für Kleinkinder bis 3 Jahre. Zu Sommerfest kommen nur Mitglieder die meisten müssen noch Kuchen usw mitbringen. Dafür sollen dann alle Mitglieder bezahlen. Auch der Kuchenspender soll für seinen eigenen Kuchen bezahlen.

Tisza  12.06.2015, 00:52
@Schuffi85

Also ein vereinsinternes Fest. Natürlich kannste da 10 € Eintritt verlangen. So wie du es in deinem Kommentar schreibst, ist es gängige Praxis.

xJusticex  12.06.2015, 01:15
@Schuffi85

Rein rechtlich ist es unzulässig.

Tisza  12.06.2015, 01:22
@xJusticex

Ja, gut, aber wie will er/sie die Unkosten, welche das Fest an sich auslöst decken, wenn es ein Fest, nur für Mitglieder ist?

xJusticex  12.06.2015, 01:33
@Tisza

Es wurde nicht gesagt, daß das Fest NUR für Mitglieder ist. Mitglieder Spenden schon Kuchen, etc. , also sind Einahmen gesichert. Ich wiederhole: REIN RECHTLICH sind die "Eintrittsgelder" für die Vereinsmitglieder des gemeinnützigen Vereins nicht zulässig!

Tisza  12.06.2015, 01:42
@xJusticex

Im ersten Kommentar steht: "... Zu Sommerfest kommen nur Mitglieder die meisten müssen noch Kuchen usw mit..." Das heißt für mich: Das Fest ist nur für Mitglieder.

JotEs  12.06.2015, 13:50
@xJusticex

REIN RECHTLICH sind die "Eintrittsgelder" für die Vereinsmitglieder des gemeinnützigen Vereins nicht zulässig!

Was bedeutet REIN RECHTLICH?

Kannst du deine Behauptung irgendwie (am Besten durch Zitate aus Gesetzen bzw. Verordnungen) untermauern?

Gibt es bei diesem Fest einen besonderen Auftritt von ...ekhm.... Z-Promis, die Eintrittsgeld verlangen? 

Bin selber Vorstandsmitglied eines Vereins (ehrenamtlich) und organisiere unser Jubiläumsfest. Bei uns sind alle herzlich eingeladen (nicht nur Mitglieder), zahlen kein Eintritt. Anscheinend kann man "gemeinnützig" verschieden auslegen.

Antwort: Wenn die Anwesenheit Pflicht ist, darf kein Eintrittsgeld von den Mitgliedern verlangt werden.

PeterSchu  13.06.2015, 23:23

"Anscheinend kann man "gemeinnützig" verschieden auslegen."

Das Finanzamt entscheidet schon recht konkret, was gemeinnützig ist. Und wenn dein Verein Veranstaltungen ohne Eintritt anbietet, heißt das nicht, dass es zwingend so sein muss.

Rechtlich gesehen sehe ich keinen Widerspruch darin.

Dir geht es wohl eher um die moralische Wertung. Wenn die Mitglieder das Fest organisieren, arbeiten und Spenden einbringen, kann ich es verstehen, wenn sie dann nicht noch Eintritt bezahlen wollen. Aber eine solche Regelung sollte der Verein eh nur dann treffen, wenn die Mitglieder dazu bereit sind. Das sind sie ja vielleicht, wenn das Geld für eine sinnvolle Sache verwendet wird.

Wenn es ihnen aber zu viel wird, auch noch Eintritt zu zahlen, wird es sich von selbst regeln weil der Verein in Zukunft keine Helfer mehr findet oder gar Mitglieder verliert.

xJusticex  12.06.2015, 22:47

In der Stammkneipe ein Ticket für Mindestverzehr kaufen müssen....