Frage zu Springer (Job)
Hi das lama meldet sich wieder, heute zusammen mit meinem Bruder der grad neben mir sitzt und ne Frage hat womit ich mich auch nicht auskenne deswegen:
Mein Bruder arbeitet bei McDonalds. Dem Franchise-Nehmer gehören neben dem Restaurant in dem mein Bruder ist noch ein weiteres (2 insgesammt).
Nun ist es so das der Chef angeordnet hat das er die nächsten 2 Wochen in das andere Restaurant soll, weil dort Personalmangel ist.
So mein Bruder ist aber zum einen nur auf Teilzeit dort (20 Stunden/Woche) und der Chef wollte das er 2x 5 Tage á 9 Stunden dort arbeitet, aber das größere Problem ist dass das andere Restaurant 43 km von hier entfernt ist. Und mein Bruder hat nur einen Motorroller (gedrosselt).
Er hat dann gesagt heute zum Chef das er das nicht macht und dort nicht hinfährt, weil es zum einen ja Sprit kostet und zum andern 43 km mit nem Motoroller ziemlich lang dauern können (vorallem hin und rückfahrt ja 86 km).
Die Frage dazu: Darf er das Verweigern?
Beworben selbst hat er sich nämlcih nur für dieses Restaurant in dem er jetzt ist (das ist von uns knapp 5 km weg).
Darf der Chef die Leute einfach so austauschen?
Liebe Grüße Das Lama
2 Antworten
Rechtliche Grundlage:
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers (GewO)
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Im Klartext - der Arbeitgeber kann dies anordnen, wenn der Arbeitsvertrag explizit nicht was anderes sagt, womit dein Bruder zur Leistung dann verpflichtet wäre. Die Stundenzahl ist irrelevant, solange die dabei höchst zulässige Stundenzahl wöchentlich von 48 Stunden (zzgl Pausen) nicht überschritten wird nach dem ArbZG. Es besteht dann Anspruch auf Vergütung, weil die Überstunden angeordnet sind
In fast allen Verträgen findet sich heute entweder keine Klausel oder die Klausel, dass man auch in anderen Betriebsteilen eingesetzt werden kann. Ist keine Klausel vorhanden, dann muss der Arbeitnehmer in allen Teilen arbeiten, die rechtlich mit dem Arbeitgeber verbunden sind - wozu wohl ja auch dann Filialen gehören.
Eine Ablehnung wäre nur dann möglich, wenn im Vertrag stehen würde, er ist zum Arbeiten in der Filiale Buxdehude eingestellt ohne weitere Zusätze, dann muss er nicht in Timbuktu in der Filiale arbeiten (Ort nur bspw zur Veranschaulichung)
Die Nummer mit dem Roller ist sein Problem - er kann ja andere Verkehrsmittel wählen, er ist nicht zwingend auf den Roller gebunden. Er kann dann diese Fahrten als Dienstreisen entweder vom Arbeitgeber ersetzt bekommen oder steuerlich geltend machen
Kein weiterer Zusatz / Klausel zum Einsatz in anderen Betriebsteilen, was aber sehr ungewöhnlich wäre? Wenn Nein, dann kann er Ablehnen...
Was steht denn im Arbeitsvertrag zum Arbeitsort? Ist der Arbeitsplatz mit Adresse vermerkt? Ist die Stundenzahl auf Wochentage verteilt oder nur pauschal festgelegt?
hab grad sein Arbeitsvertrag gesehen, dort steht "bla bla Arbeitsvertrag zwischen Mustermann und Musterfrau ... in der Niederlassung [Adresse des Restaurants]".
gilt das schon? Oder muss das extra nochmal erwähnt werden?
Naja an den Roller ist er schon gebunden, denn bei uns gibt es keinen Bahnhof und da er erst 16 ist hat er auch keinen Autoführerschein.