Abfindung oder Filial Wechsel?
Hallo Leute,
meine Mutter arbeitet seit Jahren bei einem Einzelhandelsunternmehmen. Diese Filiale wird zum nächsten Jahres Beginn schließen. Jetzt möchte sie eine Abfindung haben aber ihr Chef möchte Sie 40 km weiter in eine neue Filiale schicken und ihre verdiente Abfindung nicht zahlen.
Kann das ein Unternehmen einfach machen ? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie ?
4 Antworten
Von einer "verdienten Abfindung" kann man leider nicht reden. Schon deshalb nicht, weil es keine Kündigung gibt, sondern ein Angebot zur Weiterbeschäftigung.
Es stellt sich die Frage, ob der Wechsel des Arbeitsplatzes sich noch im Rahmen des Arbeitsvertrags bewegt (Angabe eines festen Arbeitsortes) oder ob eine Änderungskündigung nötig wäre. Die Änderungskündigung würde heißen, dass man eine Kündigung ausspricht mit einem gleichzeitigen Angebot eines neuen Vertrags in der neuen Filiale.
Da deine Mutter dann eine Weiterbeschäftigung hätte, gibt es auch keinen Grund für eine Abfindung. Wenn sie das Angebot ablehnt, wird die Kündigung wirksam.
Man muss nun abwägen, ob es sich lohnt, den weiteren Weg auf sich zu nehmen oder eben auf die Stelle zu verzichten. Als Strohhalm würde ich noch die Frage stellen, ob es einen Betriebsrat gibt. Diesen würde ich dann auf jeden Fall um Rat fragen.
Kann das ein Unternehmen einfach machen ?
Ja, das Unternehmen kann das machen.
40 Kilometer sind ein zumutbarer Arbeitsweg.
Das Unternehmen will deine Mutter als Angestellte behalten und somit hat sie kein Anrecht auf eine Abfindung.
Entschließt sie sich, selbst zu kündigen, hat sie darauf ebenfalls kein Anrecht.
Viele Grüße
Michael
Es sind doch 58 km
Diese Filiale wird zum nächsten Jahres Beginn schließen. Jetzt möchte sie eine Abfindung haben
Wie kommt Deine Mutter darauf, dass es einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung gibt; den gibt es nicht.
aber ihr Chef möchte Sie 40 km weiter in eine neue Filiale schicken und ihre verdiente Abfindung nicht zahlen.
Ist Deine Mutter nicht bereit so weit zu fahren, dann muss sie den Arbeitgeber wechseln und fristgerecht kündigen.
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass es zum Ende des Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf eine Abfindung gäbe. Den gibt es nur in wenigen Fällen - siehe auch https://www.abfindunginfo.de/abfindung-bei-kuendigung.html
Abfindungen sind Entschädigungne für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der geht zwar bei Schließung der Filiale verloren. Doch dafür bekommt sie ja ein neues Arbeitsangebot. Und 40 km weg klingt auch nicht gerade verlockend. Doch wie viele Arbeitnehmer haben heute noch das Glück, nahe der Wohnung zu arbeiten.
Klingt zwar alles etwas sarkastisch - so ist aber das Leben (leider!).