Frage zu Einstiegsgeld

2 Antworten

Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus

eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen werden, die mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst oder

sich selbstständig machen wollen und Ihre Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.

Ob und in welcher Höhe Sie auf vorherigen (!!) Antrag beim zuständigen Jobcenter Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner. Dabei wird geprüft, ob Sie durch die neue Tätigkeit voraussichtlich die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II beenden werden und ob die Förderung für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Beide Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Einstiegsgeld.html


den Antrag kannst Du stellen, ob Du etwas bekommst entscheidet das Jobcenter ... das dürfte aber eher der Ausnahmefall sein ....

Dieses "Übergangsgeld" musst du beantragen BEVOR du irgendwelche Verträge unterschrieben hast.