Frage zu Einstiegsgeld
Und zwar unterschreibe ich morgen meinen Arbeitsvertrag habe mir den job selber gesucht. Ist vollzeit und netto um die 900 €. Jetzt erzählte mir eine bekannte ich kann einstiegsgeld beim jobcenter beantragen weil ich mir den job selber gesucht habe. Stimmt das u was hat das aufsich u wie viel bekommt man da? Bin ja erst seit 1.8 arbeitslos gewesen.
2 Antworten
Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen werden, die mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst oder
sich selbstständig machen wollen und Ihre Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
Ob und in welcher Höhe Sie auf vorherigen (!!) Antrag beim zuständigen Jobcenter Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner. Dabei wird geprüft, ob Sie durch die neue Tätigkeit voraussichtlich die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II beenden werden und ob die Förderung für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Beide Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein.
den Antrag kannst Du stellen, ob Du etwas bekommst entscheidet das Jobcenter ... das dürfte aber eher der Ausnahmefall sein ....
Dieses "Übergangsgeld" musst du beantragen BEVOR du irgendwelche Verträge unterschrieben hast.