Frage an Selbstständige, bzgl MWST
Hi,
ich möchte mir einen Laptop kaufen. Wenn man einen für ein Unternehmen kauft dann sind die Preisangaben exklusive MWST. z.B. 500€ dann kämen ja noch 100€ MWST für den Privatkäufer dazu.
Bringt es mir etwas, wenn ich jmd in Selbstständigkeit kenne, der mir den Laptop ohne MWST kaufen könnte. Oder hat diese Person dadurch dann auch Nachteile? Oder muss sie die MWST an anderer Stelle doch noch bezahlen. Irgendwie wird das ja noch mit der Steuerabrechnung verrechnet oder so ähnlich? Sorry, ich habe keine Ahnung von der Thematik, deswegen die vielleicht "blöde" Frage.
4 Antworten
Bezahlt werden immer Bruttopreise, auch von Unternehmern. Die Mehrwertsteuer kommt also für alle oben drauf, nur kann ein Unternehmer sie ggf. als Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen. Das geht allerding nicht, wenn das Laptop nicht für das Unternehmen, sondern für dich gekauft wird. Von daher kannst du es gleich selber kaufen.
Steuerhinterziehung.
Ein Firmeninhaber, der Ist-Kaufmann ist und für sein Unternehmen einkauft bezahlt (laut HGB) keine Umsatzsteuer, sondern kann diese "absetzen".
Diese kann er im Nachhinein absetzen als sogenannte Vorsteuer in der Buchhaltung.
Er bezahlt natürlich auch erstmal die Umsatzsteuer an den Händler. Die Verrechnung mit dem Finanzamt erfolgt in einem zweiten separaten Schritt.
ah ok, also kann es durchaus sein, das der Unternehmer daraus einen Nachteil zieht und nicht die Umsatzsteuer zurückbekommt, je nach dem wie diese "Verrechnung" verläuft. Korrekt?
Danke für die Antwort.
Was hat das denn mit dem "Absetzen" auf sich? Hat der "Ist-Kaufmann" dadurch dann Nachteile, würde er mir den Laptop kaufen?
Damit der Unternehmer Vorteile hätte, muss er das Laptop für sein Unternehmen kaufen. Dann hat er den Vorsteuerabzug, das heißt, dass Finanzamt zahlt im die gezahlte Umsatzsteuer zurück.
Ertragsteuerlich kann er die Kosten als Betriebausgabe abziehen.
Wenn er das Laptop jetzt Dir übergibt, dann muss er ertragsteuerlich eine Privatentnahme ansetzen in Höhe des Werts der Laptops, bzw. dessen Anschaffungskosten. Diese Privatentnahme unterliegt dann der Umsatzsteuer, so dass das Spiel am Ende aufs gleiche rausläuft.
Unterlässt er den Spaß mit der Privatentnahme, dann sind wir in der Nähe der Steuerhinterziehung.
Nicht soooo gut Kanily ;-D
Ah ok, also es ginge. Aber würde der Unternehmer sagen, es wäre für ihn, dann wäre das Betrug, richtig?