Ich habe eine Kamera in Österreich gekauft, muss ich die Mwst. von 20% zahlen?

10 Antworten

Die UST ist eine Verbrauchs-Steuer. 

Daher hat jeder Abnehmer du aller erst einmal die UST zu zahlen. Auch Unternehmer!

Dann kommt es aber drauf an: Wenn der Unternehmer selbst auf UST optiert, dann kann er die gezahlte UST als Vorsteuer geltend machen und sie sozusagen von der UST, die seine Kunden zahlen, abziehen. 

Wenn der Unternehmer nicht auf UST optiert, wie auch in deinem Fall, dann kann er natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen, da er ja keine UST von deinen Kunden erhebt. Du kannst also auch die Umsatzsteuer, die du im Inland bei Einkäufen bezahlst, nicht als Vorsteuer gelten machen!

Wenn du nun was im Ausland kaufst, dann hast du als Unternehmer mit UST-Option die Möglichkeit, das sogenannte "Reverse Charge" Verfahren anzuwenden. Hier wird dann die UST Pflicht vom Land des Händlers auf das Land des Käufers übertragen, so dass der Käufer dann die UST im eigenen Land als Vorsteuer geltend machen kann (sie also im Prinzip nicht zu zahlen hat). Das geht aber natürlich eben nur dann, wenn beide Parteien, also Händler und Käufer, UST-Pflichtig sind. 

Da das bei dir ja nicht der Fall ist giltst du als ganz normaler Käufer und musst daher auch die Österreichische Umsatz-Steuer von 20% zahlen.

Das Stichwort in deinem Fall lautet "Innergemeinschaftlicher Erwerb".

Dazu benötigst Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, nicht zu verwechseln mit der normalen Steuernummer. Ebenso benötigt der Verkäufer eine solche Nummer.

Auf der Rechnung muss zwingend ein Hinweis auf die Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorhanden sowie beide ID-Nummern vorhanden sein.

In diesem Fall berechnet der österreichische Händler Dir keine MwSt, verkauft also Netto an Dich.

Du musst diesen innergemeinschaftlichen Erwerb aber in Deiner Umsatzsteuererklärung angeben und darüber quasi mit dem deutschen Steuersatz von 19% nachversteuern.

Eminara  19.03.2015, 10:48

Das stimmt zwar, aber dafür musst du erst die USt-ID beantragen (Deutschland ist das einzige Land, das ich kenne, in dem das so ist) und dann beim Verkäufer die Rechnung stornieren lassen und eine Rechnung mit den euren beiden Ust-ID's (falls er eine hat) neu ausstellen lassen. In diesem Fall kann ich nur sagen, versuche die gezahle MWSt vom österreichischen Finanzamt zurück zu holen.

GammaFoto  19.03.2015, 12:01
@Eminara

mit den euren beiden Ust-ID's (falls er eine hat)

Wenn der Händler UST-Pflichtig ist, dann hat er auch eine entsprechende UST-ID. Da er die UST ja auch erhoben hat sollte er also auch die dazugehörige UST-ID haben.

Das stimmt zwar, aber dafür musst du erst die USt-ID beantragen (Deutschland ist das einzige Land, das ich kenne, in dem das so ist)

Das ist natürlich so, da man nicht automatisch UST-Pflichtig ist, erst wenn man bestimmte Umsatz-Grenzen überschreitet (oder es sich abzeichnet, dass diese Grenzen überschritten werden) ist man  zur UST tatsächlich verpflichtet. Unterhalb dieser Grenzen obliegt es dem Unternehmer zu entscheiden, ob er auf Umsatzsteuer Optiert oder nicht. Für viele Kleinunternehmer ist das ein Vorteil da sie den bürokratischen Aufwand nicht haben und einen kleinen Preisvorteil gegenüber größeren Unternehmen haben, andererseits aber auch höhere Einkaufskosten und ein weniger Seriöses Auftreten haben, weshalb man für sich persönlich abwägen muss, ob man auf UST optiert oder nicht, wenn man unterhalb der gesetzlichen Grenzen liegt. Daher bekommt man die UST-ID auch nicht automatisch, sondern eben nur dann, wenn man sich explizit dafür entscheidet, für UST zu optieren!

schwarzwaldkarl  19.03.2015, 10:40

schön, dass zumindest Einer die Frage verstanden hat  ;-)

NSchuder  19.03.2015, 10:41
@schwarzwaldkarl

Danke, als ich im Anschluss die ganzen anderen Antworten gesehen habe, habe ich mir auch meine Teil gedacht...

Es ist völlig belanglos, dass Du selbständig arbeitender Fotograf bist. Du musst, wie alle anderen auch, die Mehrwertsteuer zahlen.Da Du die Kamera beruflich nutzen wirst, kannst Du das bei der Steuererklärung absetzen.  lg Lilo


Hast Du dann als selbstständiger Fotograf auch eine USt.-Ident.-Nr. und diese an den Händler geschickt ?

Dann hätte er wohl auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Hängt davon ab, ob du eine Umsatzsteuer ID hast.