Fotos von meiner Wohnung ohne meine Erlaubnis, strafbar?

3 Antworten

In deiner Wohnung hast du das Hausrecht. Das Hausrecht bedeutet, dass du die Bedingungen stellen kannst, zu denen wer deine Wohnung betreten darf.

Wenn nun deine Bedingung lautet: "Keine Fotos!", dann darf auch nicht fotografiert werden. Oder "Keine Fotos von meinem Kinderzimmer!" Oder "Nur Fotos vom Wasserschaden!" Wird doch (was anderes) fotografiert, kannst du den Fotografen rausschmeißen.

Aber du kannst ihm nicht automatisch verbieten, das Foto wem Dritten zu zeigen oder das Foto ins Internet zu stellen. Dazu benötigst du einen besonderen Grund.

Ein besonderer Grund wäre dein "Allgemeines Persönlichkeitsrecht". Ob dieses dein Recht angegriffen wird, kommt an auf

a) das, was auf dem Foto zu sehen ist,

b) den, dem das Bild gezeigt wird.

Beispiel: Auf dem Foto ist a) dein Wohnzimmer zu sehen und das wird b) im Internet gezeigt ohne deine Einwilligung. Dann könnte das von einem Gericht gewertet werden als einen Eingriff in deine "Privatsphäre" (s. Wikipedia).

Dann könnte das Gericht den Veröffentlicher dazu verurteilen, diese Veröffentlichung künftig zu unterlassen.

Falls du das verlangst und das Gericht das auch so sieht, kannst du auch noch einen Schadensersatz erhalten - z. B. als Schmerzensgeld, als Ersatz für einen seelischen Schmerz, den dir diese Veröffentlichung bereitet hat.

Nun schauen wir uns diese Lage an für den Fall, dass das Foto nicht im Internet veröffentlich wurde (oder in einer Zeitung), sondern dass das Foto einem Dritten gezeigt wurde - also z. B. vom Fotografen einem Sachbearbeiter des Jugendamtes.

Dann müsste man abwägen zwischen C) und D) und E) und F):

C) Deinem Allgemeines Persönlichkeitsrecht, siehe oben,

D) Dem Recht deines Kindes an Fürsorge,

E) Dem Recht des Jugendamtes, sich auszutauschen über Problemfälle,

F) Dem Recht eines Bürgers (hier eines Mitarbeiters des Vermieters), vermeintliche Problemfälle dem Amt zu nennen.

Soweit zum zivilen Recht auf Unterlassung und Schadensersatz.

Nun zum Strafrecht. Eine Verleumdung oder eine Üble Nachrede ist strafbar nach dem StGB. Einfach mal googeln.

Das trifft aber eher nicht zu, wenn einem Amt ein Hinweis gegeben wird aus triftigem Anlass.

Gruß aus Berlin, Gerd

nein, das durfte er nicht. zeig ihn und das jugendamt an!

Lady287 
Beitragsersteller
 05.09.2013, 20:14

hab ich auch vor danke

Bist du sicher, dass du dir damit kein Eigentor schießt? Ich könnte mir vorstellen, dass bei einigen Bildern Erklärungsbedarf besteht. Ganz doof sind die Mitarbeiter und der Fotograf ja auch nicht.