Fotos von Fotograf gefallen mir nicht , er will jedoch das geld?
Hey ihr Lieben
und zwar hab ich vor einiger Zeit bei einem Fotografen Bilder gemacht. Nach 3 Wochen circa hatte er sie dann endlich fertig bearbeitet und da ich krank war schicke er mir ein video von seinem Handy, wo er die Bilder am pc durchlaufen lies und ich sollte mir die auswählen, die mir gefallen.
das habe ich auch getan.
Als die Bilder dann per Mail in HD Qualität bei mir Ankamen, habe ich mich jedoch erschrocken. Die sahen so dermaßen bearbeitet und gar nicht mehr natürlich aus. Überall war ein Weichfilter extrem angewendet.
mir war es erst unangenehm zu sagen, dass ich die Bilder nicht schön finde, also meinte ich zu ihm dass es ok wäre. Habe ihm dann aber gestanden, dass ich von diesen Bildern nur ein einziges benutzen werde und es für mich doof wäre diese 14 Bilder zu bezahlen wenn 13 davon gelöscht werden und ich mich davor graue sie anzusehen.
das macht mich alles super unglücklich weil ich verstehe dass das eine Menge Arbeit ist. Aber ich bin 19, im Abitur und 400€ für 1 Bild was ich schön finde, das tut echt weh
4 Antworten
Sorry, aber welches Pferd hat dich geritten, auf so etwas überhaupt in welcher Form auch immer einzugehen? Ein Vertrag - der alles regelt? Ist Der existent?
Ich bin zwar juristisch nicht so vertraut, Aber du hast Möglichkeiten:
Auf ein Verbot der Veröffentlichung.
Siehe: Recht am eigenen Bild. ! Setzt natürlich voraus...du setzt dich damit auseinander. .............wäre u. U. .............nicht unvorteilhaft (?) für dich. ?
Oder?
Nur so mal nebenbei bemerkt - von einem Profi.
Oder?
Punkt ist: Eine Klientin hat "wohl Portrait's bei einem Profi machen lassen.
2, Punkt: Sie gefallen ihr bis auf Einziges - nicht.
Ok - ich komme aus der Werbefotografie und habe daher keine Ahnumg was Portraitfotografie angeht.
Punkt 3 ist: Soll Sie wirklich 400€ für eine für Sie mißglückte Fotografie bezahlen?
Welche Rechte bestehen?
Oder?
Ich verstehe nur nicht:
Verbot der Veröffentlichung: Was soll das dem Kunden bringen? Ihr geht es nicht um Veröffentlichung, sondern sie will nix für die geleistete Arbeit bezahlen.
Recht am eigenen Bild - hat damit auch rein garnichts damit zu tun, es geht nicht um Veröffentlichung.
Fotograf hat seinen Job gemacht, wenn die Bilder also nicht technisch irgendwie total daneben sind (also unterbelichtet, verwackelt) hat sie keine Handhabe.
Wie gesagt kann man auch beim Bäcker kein Geld für ne Torte zurückverlangen, nur weil man feststellt, sie ist zu süß.
FS hätte sich vorher besser über den Bearbeitungsstil informieren müssen, bzw dem Fotografen konkrete Angaben machen, dass sie das Foto nicht zu sehr bearbeitet haben will.
Hallo - habe ich irgendwo auch nur ansatzweise den Begriff "Veröffentlichung" fallen gelassen? Ok - ich habe "Rechte" erwähnt. Das war*s aber schon. Die Klientin war schlicht und ergreifend nicht zufrieden mit dem Ergebnis der Fotografie.
Und ja: Ist nicht jede Fotografie: Reine Ansichtssache?
Von daher hast du rechr: Kein Fotograf kann "erahnen", was genau ein Kunde will.
Das muß er schon genau mitteilen.
Ich könnte dir da Beispiele nennen: Ein Kunde hat sich beschwert, das ein Glastisch in einem sonnigem Milieu einen Schatten auf den Teppich wirft.
Nur mal so nebenbei.
Oder?
Hallo - habe ich irgendwo auch nur ansatzweise den Begriff "Veröffentlichung" fallen gelassen?
Zitat aus deiner Antwort:
Ich bin zwar juristisch nicht so vertraut, Aber du hast Möglichkeiten:
Auf ein Verbot der Veröffentlichung.
Ok-ok. Manchmal geht es mir um Umstände, die mit der Sachlage gar nichts zu tun haben. Der Frau geht es lediglich um ihre Unzufriedenheit über das Ergebnis der Fotografie. Ist Sie regressberechtigt - ich glaube nicht.
Oder?
Wenn es, gemessen am Preis, ein guter bzw. professioneller Fotograf war, bitte ihn doch einfach nochmal, die Bilder ohne den Weichfilter anzubieten. Ein - deswegen die Erwähnung - professioneller Fotograf wird die unbearbieteten Originale noch haben und vielleicht sogar die Endergebnisse in Formaten haben, in denen die Effekte als Ebene einfach löschbar sind.
Bei 400 Euro ist so eine Bitte absolut legitim und muss Dir gar nicht unangenehm sein.
Was war vertraglich vereinbart?
„Fotografieren tu ich so gern das dafür extra Geld verlangen unfair finde. Aber klar wir müssen ja auch leben daher nur für die Bilder die dich begeistern (in Digital oder Ausdruck) 30€. Du bezahlst nur wenn du zufrieden bist. Wie viel du dafür ausgibst entschiedest du selber und das möchte ich nicht vorher wissen. So bleibt meine Focus bleibt im schöne Fotos. Wie hört sich das an?“ —-> das bekam ich per Instagram nur, schriftlich wurde nix fest gehalten
Toller Vertrag, da du zu den 14 Bildern ok gesagt hast dürfte das alles in trockenen Tüchern sein, erst sagen ok die 14 nehme ich und dann ne Woche später zurückrudern ist jetzt nicht so ideal gewesen.
Was soll denn das bitte für ein seriöser und transparenter Vertrag sein?! 🤦🏻♂️ Als ich deine Frage oben las, dachte ich, du warst bei einem Profi mit Geschäft und Studio!
Mich als Kunde hätte schon die Schreibweise, Ausdrucksart und mangelhafte Rechtschreibung von einer Zusammenarbeit abgehalten!
Meine Kunden kennen die Art meiner Arbeiten und wissen im Vorfeld genau, was sie bekommen und bezahlen werden.
Du solltest ihn bitten, dir einige gute Bilder im Original zu überlassen und sie anderweitig nach deinen Vorstellungen bearbeiten oder bearbeiten lassen. 💁🏻♂️
Ich denke, es lohnt sich, die Frage der Bearbeitung der Fotografie im Voraus zu besprechen, aber da der Fotograf die Arbeit bereits erledigt hat, scheint es mir, dass das Geld nicht zurückgegeben werden kann. Auf der anderen Seite scheint mir der Preis für 14 Fotos etwas überteuert zu sein, also glaube ich, dass du jedes Recht hast, den Fotografen nach Originalfotos ohne Bearbeitung zu Fragen. Wenn Sie möchten, können Sie Sie selbst mit Fotobearbeitungssoftware wie Photoworks Bearbeiten, aber wenn der Fotograf nicht bereit ist, die Originalbilder zu verschenken, bitten Sie ihn, die Verarbeitungsmenge zu reduzieren. Denk daran, dass du der Kunde bist, der das Geld bezahlt hat. Der Fotograf ist ein Künstler und muss dir Zuhören.
Was?