Fossil-Uhr kaputt weil der Uhrenmacher/Juwelier zu blöd ist. Kein Kassenbon!

2 Antworten

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Ich sehe das komplett anders, als die vorherigen Beantworter.

Du hast mit dem "Juwelier um die Ecke" einen Werkvertrag geschlossen. Dieser hatte den Auftrag gemäß seiner Handwerkstätigkeit fachgerecht einen Batteriewechsel durchzuführen. Sicherlich hätte einen Dichtigkeitsprüfung Bestandteil dieses Vertrages sein müssen, um einen Anspruch auf Dichtigkeit zu gewährleisten.

Allerdings geht es hier gar nicht darum, sondern vielmehr darum, dass der Batteriewechsel eben NICHT FACHGERECHT durchgeführt wurde, da zuvor vorhandene Bauteile, die demontiert wurden (Dichtungsring) nicht wieder eingesetzt oder ersetzt wurden.

Der Juwelier (so er denn ein Uhrmacher ist) hat diesen Werkvertrag eben NICHT FACHGERECHT durchgeführt. Eine Montage beinhaltet alle Komponenten, welche zuvor demontiert wurden. Das ist offensichtlich ausgeblieben.

Der Juwelier haftet demzufolge nicht nur für die Batterie, sondern auch für den Schaden, welcher durch die NICHT FACHGERECHTE Ausführung entstanden ist -> Den Defekt der Uhr.

Ein Handwerksbetrieb haftet für ausgeführte Tätigkeiten in Form einer Mängelhaftung.

Berufe dich darauf.

Im Übrigen: Ein Kaufbeleg ist lediglich EINE Möglichkeit, den Werk- und Kaufvertrag nachzuweisen. Weitere Möglichkeiten sind:

  • Kontoauszug
  • Lieferschein / Begleitschreiben der durchgeführten Arbeit
  • Zeugenaussage eines Zeugen mit einwandfreiem Leumund

Im Zweifel gehst Du mit einem Freund (Zeuge) zum Uhrmacher und beginnst mit den Worten:

"Wissen Sie, ich war doch letzte Woche zum Batteriewechsel mit dieser Uhr hier. Sie erinnern sich?". Wenn er das bejaht, hast Du Deine Bestätigung unter Zeugen.

Das würde ich dem Uhrmacher auch genauso sagen und ggf. rechtliche Schritte androhen.

Sofern Du eine Rechtschutzversicherung besitzt, würde ich diese in Anspruch nehmen. Aber auch wenn nicht, ist die Faktenlage m. E. nach eindeutig - sofern Du einen Nachweis des geschlossenen Werktvertrages wie zuvor genannt beibringen kannst.

Trotz des geringen Wertes entbindet es den Handwerker nicht aus seiner Verantwortung und ich würde der Sache nachgehen.

Zu den 5ATM Die Uhr ist für das Eintauchen in Wasser geeignet. Per Definition bis zu einer Wassertiefe von 50m. Du schriebst, Du seist im Schwimmbad gewesen: Vermeide das Wort Schwimmen und schreibe von Baden. Dafür ist die Uhr ausgelegt (Baden, Duschen ohne exessive Schwimmbewegungen).

Die Beweislage bliebe bei Dir. Selbst wenn es sich um geringfügige Werte handelt, ist eine konstruierte Beweislage sehr riskant, so dass zu befürchten ist, dass der Gesamtschaden sich nur auf Deiner Seite anhäuft. (Hast Du eine Retrouhr? Dann aussichtslos)

RobRuess 
Beitragsersteller
 14.04.2014, 18:26

Was das jetzt für eine Uhr genau ist kann ich nicht sagen, da ich mich damit nicht so auskenne...aber ich habe hier ein Link zu einer Uhr die fast gleich aussieht nur mit einer anderen umrandung:

http://www.fossil.de/webapp/wcs/stores/servlet/ProductDisplay?storeId=12053&langId=-3&catalogId=25005&categoryId=341112&cm_vc=341112&pn=&productId=22267475&imagePath=FS4682&metaData=Y2FzX2YxMF9udGtfY3M6Q2hyb25vZ3JhcGg=

nicolasbuhl  14.04.2014, 23:15
@RobRuess

Erstens: Wenn du nach einem Batteriewechsel die Wasserdichtheit wiederhergestellt haben willst, musst du das separat beauftragen. Selbst wenn die Dichtung wieder eingesetzt worden wäre, hättest du keinen Anspruch auf Wasserdichtheit weil die Uhr nicht "abgedrückt" wurde. In diesem Fall erlischt die Garantie auf Wasserdichte sowieso. Zweitens: Alleine die Erstberatung bei einem Anwalt würde den Wert der Uhr bei weitem übersteigen. Drittens: Wenn es sich bei der von dir verlinkten Uhr tatsächlich um das gleiche Modell nur mit anderer Lünette handelt, hast du eh Pech. Diese Uhr ist nur 5ATM wasserdicht und war somit sowieso nicht zum schwimmen geeignet!

darkhouse  15.04.2014, 12:23
@nicolasbuhl

So ist's. Hätte ich ähnlich beantwortet, erspare ich euch und mir an dieser Stelle...

Und geh doch gleich zu deinem Juwelier deines Vertrauens... Tsss...

@nicolasbuhl:

Verfasse sowas doch als Antwort, nicht als Kommi, hast dir die Punkte verdient!

nachtlicht1978  16.04.2014, 11:38
@darkhouse

Ist aber falsch. Die ausgebliebene Dichtheit des Artikels ist lediglich die Folge einer nicht fachgerecht durchgeführten Arbeit.

Der Dichtungsring wurde vergessen. Aufgrund dessen kam es zu einem Wassereintritt. Dafür ist der Betrieb verantwortlich, der diese nicht fachgerechte Arbeit abgeliefert hat.

Die Erstberatung bei einem Anwalt würde zwar den Wert der Uhr übersteigen, müsste aber vom Verursacher des Schadens nach Erteilung eines Rechtspruchs getragen werden.

Das Risiko ist für den Kläger in diesem Fall äußerst überschaubar.

nicolasbuhl  19.04.2014, 08:02
@nachtlicht1978

Falsch! Die Garantie auf wasserdichte erlischt nach dem ersten Batteriewechsel - steht in jeder Bedienungsanleitung. Und eine 5ATM-Uhr ist zum schwimmen ungeeignet - steht auch in jeder BDA. Da kann der beste Anwalt nichts machen!

nicolasbuhl  19.04.2014, 08:02
@nachtlicht1978

Falsch! Die Garantie auf wasserdichte erlischt nach dem ersten Batteriewechsel - steht in jeder Bedienungsanleitung. Und eine 5ATM-Uhr ist zum schwimmen ungeeignet - steht auch in jeder BDA. Da kann der beste Anwalt nichts machen!

nachtlicht1978  29.04.2014, 16:18
@nicolasbuhl

Ähm, Du hast die Fragestellung richtig gelesen? Wie mir scheint, hast Du es nicht.

Es geht nicht um die Garantie des Herstellers der Uhr, sondern darum, den Betrieb haftbar zu halten, welcher den NICHT (!) FACHGERECHTEN Batteriewechsel vorgenommen hat.

Das Vergessen des Einsetzens eines Dichtungsringes stellt eine nicht (!) fachgerechte Arbeit dar. Schäden die hieraus resultieren, sind von dem Betrieb zu tragen, welcher diese nicht (!) fachgerechte Arbeit vorgenommen hat.

Man sollte Fragestellungen schon lesen, bevor man laut "Falsch!" posaunt, gell?

nachtlicht1978  29.04.2014, 16:18
@nicolasbuhl

Ähm, Du hast die Fragestellung richtig gelesen? Wie mir scheint, hast Du es nicht.

Es geht nicht um die Garantie des Herstellers der Uhr, sondern darum, den Betrieb haftbar zu halten, welcher den NICHT (!) FACHGERECHTEN Batteriewechsel vorgenommen hat.

Das Vergessen des Einsetzens eines Dichtungsringes stellt eine nicht (!) fachgerechte Arbeit dar. Schäden die hieraus resultieren, sind von dem Betrieb zu tragen, welcher diese nicht (!) fachgerechte Arbeit vorgenommen hat.

Man sollte Fragestellungen schon lesen, bevor man laut "Falsch!" posaunt, gell?