Rolex Replica zum Uhrenmacher?
Hallo zusammen,
Ich wollte mir auf der Seite https://perfectwatches.sr/rolex/ ein Rolex Replica bestellen. Nun denke ich dass mir die Rolex wahrscheinlich zu groß ist. Jetzt meine Frage, wenn ich damit zum Juwelier geh und der sieht dass das keine echt ist darf der die dann einkassieren?
5 Antworten
Ein Uhrmacher wird die Annahme verweigern. Nicht allein aufgrund der Tatsache, dass es eine Fälschung ist. Einfach, weil diese Uhren nur minderwertige Qualität aufweisen. Wenn ich als Uhrmacher das entgegen nehme und bspw. öffne, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass irgendwas irreparabel kaputt geht. Sei es ein billiger Werkhaltering, der bricht, oder der Rotor kommt einem entgegen, die Zeiger fallen ab etc. Aufgrund dieser Schrottqualität ist es auch möglich, dass das Band nicht zu ändern geht oder etwas daran defekt geht. Denn der Uhrmacher hat einen Ruf zu verlieren. Und er muss auf seine Reparaturen auch eine gewisse Gewährleistung bieten, die er aber nicht erwarten kann einzuhalten. Denn der Kunde erzählt dann nicht, dass er eine Fälschung bei dem und dem Uhrmacher hatte und das eben nicht gut ging. Der erzählt, dass der und der Uhrmacher unfähig sind etc. Das muss man entschieden mit einem Anspruch an Mindestqualität vermeiden.
Das schließt nicht aus, dass es durchaus Uhrmacher geben mag, die auch diese Reparaturen ausführen.
Das stimmt so nicht: Rolex-Kopien gibt es in praktisch allen Qualitäten. Die besten sind sehr dicht am Original und selbst von Experten kaum zu unterscheiden. Die mittlere Qualität hat durchaus seriöse, gängige Werke.
Aber ja: Fake ist nicht nur illegal, es ist auch total uncool.
Dann nenne mir mal bitte konkret eine Kopie, die so sehr dicht am Original ist, dass sie ein Experte kaum erkennen könne. Ja, es gibt welche mit Miyota 8015 statt reine Chinaböllerwerke, aber auch das ist weit weg vom Original.
Halte mal eine echte Rolex an dein Ohr dann wirst du schnell den Unterschied merken .
Ach Quatsch, es gibt auch Kopien mit Seagull und Hangzou-Werken, die von ETA-Werken kaum zu unterscheiden sind und sogar die selbe Ganggenauigkeit erreichen. Die Zeiten, in denen "Chinaböller"-Werke Schrott waren, sind längst vorbei.
Da die sogar die selbe Frequenz haben, werden sie kaum anders klingen, als eine echte Rolex, denn deren Werke haben auch 28800.
Natürlich sieht jeder Uhrmacher sofort, dass das kein Rolex-Werk ist aber dennoch ist so etwas bereits erschreckend dicht am Original.
Du kennst wohl nur Schrott. Seagull und Hangzou haben die selbe Frequenz wie ein Rolex-Werk und sind sogar in der Ganggenauigkeit gar nicht mehr weit weg. Da merkt ein Laie keinen Unterschied mehr.
Sorry mir musst von Uhren nichts erzählen kannst mich ja mal in meinem Geschäft in Hamburg besuchen kommen,in diesem Sinne ein schönes Wochenende.
Erstens ist diese Frage 2 Jahre alt und somit nur irrelevant weiter zu kommentieren. Und zweitens gibt es seit ein paar Jahren Nachbauten der Rolex-Werke (3135), die selbst in Fachgeschäften nicht als Fälschung erkannt werden, selbst der berüchtigte Blick ins Werk läuft hier zunächst ins Leere (siehe Link). Daher wichtig bei Fake-Fragen: Das Gesamtbild muss passen. Herkunft, Full-Set, Geschichte etc. Wenn einer eine Rolex hier mit der Frage verbunden einstellt, ob sie echt ist, kann man nur allein daran mit 99-%-iger Trefferquote erkennen, dass es eine Fälschung sein wird, sogar ohne Bild.
Du hast ja sooooo recht,schönen Tag noch.
Da du im vorherigen Kommentar das absolute Uhrenfachwissen für dich allein in Anspruch nahmst, betrachte ich deinen Kommentar, dass ich "sooooo recht" habe, als Kompliment. Oh, vielen Dank, Gesegneter!
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Uhr nie ankommt und das Geld weg ist, ist riesengroß. Allein das sollte zur Abschreckung genügen.
zumindest wird er sich weigern, die zu reparieren
Nein, er darf sie nicht einkassieren. Es ist ja Deine. Der Besitz von Replikas ist nicht verboten.
Entweder er weigert sich, daran zu arbeiten oder wahrscheinlicher wird er sie Dir gegen ein entsprechendes Entgelt kürzen.
Und genau das wird ein seriöser Uhrmacher nicht machen. Er wird darauf hinweisen und dem Kunden die Wahl lassen, einschicken oder so lassen. Was hier als Replika bezeichnet wird, ist eine schnöde Fälschung. Und ebensowenig,wie man an gestohlenen wäre Eigentum erwerben kann, ist es auch in diesem Fall.
Das ist quatsch. Ich arbeite schon seit fast 25 Jahren in der Branche, unter anderem auch bei Konzessionären von Luxusuhren.
Es kann wohl sein, dass man Arbeiten an Replikas von Marken, die man selber führt verweigert.Aber in den meisten Fällen, werden auch Arbeiten an Replikas vorgenommen. Bei dem seriösen Uhrmacher vor Ort, der nicht gerade im Hochpreissegment arbeitet, sowieso.
Ne Rolex wird im der Regel eingeschickt. Und wenn die sich dann als Fälschung herausstellt, fährt ein Mitarbeiter mit der Straßenwalze drüber.
Es gab bereits solche Aktionen, bekannt u. a. von Cartier. Allerdings stammen diese überwalzten Exemplare aus dem illegalen Handel.
Es ist nicht verboten, eine solche Fälschung sein Eigentum zu nennen. Damit ist jeglicher Eingriff ein Eigentumsdelikt im Sinne von Diebstahl bzw. Sachbeschädigung.
Ein Uhrmacher wird aber im Regelfall die Annahme einer solchen Fälschung ablehnen. (siehe meine Antwort)
Du kannst an Fälschungen ebensowenig Eigentum erwerben wie an gestohlenen Ware.
Das ist nicht richtig. Und nicht dasselbe.
Allerdings sei der Hinweis noch gestattet, dass diese Fälschungen in die EU einzuführen oder zu handeln illegal ist. Der Zoll wird hier immer öfter aktiv. Sprich: Dein Kaufvorhaben ist verboten.