Rolex-Garantiefall nach ca. 8 Monaten

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Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. nach BGB hat der Händler das Recht auf Nachbesserung, im Allgemeinen zweimal. Im Rahmen der Gewährleistung müsste er sofort, d.h. ohne Wartezeit, Abhilfe schaffen. Einschicken ist bei Rolex Pflicht, da diese nicht jeder Juwelier reparieren darf, schon gar nicht in der Garantiezeit. Auf extra Geld hast du keinen Anspruch, woher sollte dieser auch stammen? Ein zeitweiser Ersatz ist hier natürlich kompliziert, eigentlich nicht möglich. Du must wohl auf die nachgebesserte Uhr warten.

Avalanche1990 
Beitragsersteller
 26.05.2011, 15:32

Vielen Dank für diese Antwort! Ja das werde ich dann machen... :)

Bin selbst Anwalt und hatte meine neue Rolex nach 2 Monaten zum ersten Mal beim Konzi, weil sie nach 6 Wochen nachts stehen blieb. 4 Wochen später bekam ich sie zurück und nun geht sie noch schlechter, bleibt auch nach Vollaufzug tagsüber stehen. Hätte auch am liebestn eine Ersatz-Rlx. Denn wenn sie zu Rolex direkt geht (was bei der Konzi-Reparatur-Qualität ja zu wünschen wäre), dann dauert es vermutlich 8 Wochen bis sie wieder da ist. Der Trend geht wohl zur Zweit-Rolex. Grüsse, K

Avalanche1990 
Beitragsersteller
 14.06.2012, 14:33

Ja genau so ist es ausgegangen hat aber glaube ich sogar länger als 8 gedauert........ Hab mich ein bisschen geärgert läuft aber wieder einwandfrei... Mein Fehler könnte gewesen seien das ich den Zeiger um mehr als 24 gedreht habe... Evt ihrer auch ;) ?!?

Also zum Thema rolex kenn ich mich aus aber mit jura wird's wohl nix bin erst 15 aber naja meine daytona blieb auch mal in der nacht stehen und ich hab sie geschüttelt und dann lief sie wieder danach wieder weg bin zum Juwelier und naja der hat sie mal irgendwo hin gebracht ka wohin und 15 Minuten später kam er zurück und die lief wieder tadellos und ich glaub mal du kannst eine Rückerstattung einklagen wen sie wirklich nicht mehr funktioniert

Ists vielleicht ne Automatic?

Die bleibt öfters mal stehen :-)

Avalanche1990 
Beitragsersteller
 25.05.2011, 12:52

Natürlich nicht! Sonst wäre sie ja nicht zu Rolex eingeschickt worden...

Ratgeberkoenig  25.05.2011, 13:02
@Avalanche1990

Also keine Automatik. Gehts Dir jetzt ums Geld oder darum, die Uhr wieder repariert zu bekommen?

Der Verkäufter hat das Recht, 2x nachzubessern, erst dann bist Du mit Minderung oder Rückgabe dran.. vorher nicht!

Rechtlich verbindliche Auskünfte erteilt ein Rechtsanwalt (gegen Bezahlung). und kein kostenloses Frageforum.. wo hauptsächlich Schüler unterwegs sind.

Avalanche1990 
Beitragsersteller
 26.05.2011, 15:37
@Ratgeberkoenig

"Rechtlich verbindliche Auskünfte erteilt ein Rechtsanwalt (gegen Bezahlung)" Vielen Dank für deine tolle Antwort, da wäre ich natürlich nicht drauf gekommen ohne dich!

Und nur zu deiner Information dieses kostenlose Frageforum hat sehr wohl meine Frage beantworten können, auch wenn viele Schüler hier sind. Ausnahmen bestätigen die Regel.