Darf ich in der Notfallsanitäter Ausbildung als Azubi als Fahrer auf dem RTW eingesetzt werden?

3 Antworten

Also ich bin selber nicht auszubildender Notfallsanitäter, habe aber in Baden- Württemberg den Rettungssanitäter gemacht und habe das somit mitbekommen. Ich kann dir sagen, an der Lehrrettungswache an der ich die Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht habe sowie nach meinem Wissen an allen Lehrrettungswachen in Umkreis ist es absolut gängig, das Auszubildende zum Notfallsanitäter, auch ohne Vorqualifizierung zum Rettungssanitäter, ab dem zweiten Ausbildungsjahr als RS gehandhabt werden, sprich als vollwertiges Mitglied der Regelbesatzung auf dem RTW angesehen und auch eingesetzt werden. Die AprV für Notfallsanitäter sieht im ersten Halbjahr der Ausbildung den Erwerb einer Grundqualifikation im Rettungsdienst, also vergleichbar dem Rettungssanitäter vor, danach spricht dann eigentlich nichts mehr gegen einen Einsatz als zweite Person auf dem RTW, man ist dem RettSan gleichgestellt. Mfg.

Von welchem Bundesland sprechen wir denn bei dir?
In Niedersachsen gibt es z.B. einen Ministerialerlass der sagt, dass man ab beginn der NFS Ausbildung „Azubi“ ist und das Vorausbildungen nicht berücksichtigt werden - sprich ob RS oder nicht im 1.LJ bist du hier 3.

mberten 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 17:01

Hallo,

vielen Dank euch beiden für die schnelle Beantwortung !!

Die Ausbildung ist in NRW.

Hi,

Jetzt in der Ausbildung Frage ich mich, ob ich pro Lehrrettungswachen Praktikum 1-2 Dienste als Fahrer auf dem RTW absolvieren darf, um z.B. einen Vertretungsdienst übernehmen zu können.

Grundsätzlich ist es ab einem gewissen Punkt der Ausbildung ohnehin vorgesehen, dass man als "zweiter Mann" auf dem RTW eingesetzt wird - oft ist dies ab Beginn des zweiten Lehrjahrs der Fall.

Nachdem Du die rettungsdienstliche Qualifikation (RS) als auch die notwendige Fahrerlaubnis besitzt, spricht aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, auch als Fahrer auf dem RTW eingesetzt zu werden.

Es liegt hier also nur am Arbeitgeber (wobei dieser wohl kaum etwas dagegen hat, wenn vakante Dienste besetzt werden) - es bietet sich also an, den Vorschlag der Wachenleitung und deinem zuständigen Praxisanleiter zu unterbreiten.

Wie läuft das gegebenenfalls bei euch auf der Rettungswache?

Nachdem bei uns praktisch alle Azubis Einsatzerfahrung als Rettungssanitäter haben, erfolgt der Einsatz als "zweiter Mann" schon frühzeitig, Dienste als "dritter Mann" auf dem RTW kommen nur vereinzelt - und dann auch nur im 1. LJ - vor.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung