Gehört dem Betrieb der Führerschein?

14 Antworten

Führerscheine sind sogenannte "Inhaberdokumente" und damit nicht übertragbar auf Dritte. Somit kann ein Füherschein nicht zum Betriebsvermögen gehören.

DiplIngo  20.04.2011, 13:47

Ein Staplerschien ist aber kein amtliches Dokument, wie der normale BCE-Führerschein. Nur als Ergänzung...

Auf dem Führerschein steht ja der Name deines Mannes.Es kann nur sein,dass wenn er gekündigt wird,dass er den Schein an den Betrieb zurückzahlen muss.Das sollten die Männer vielleicht schriftlich belegen lassen was passiert im Falle einer Kündigung. 

Hallo, das kann ich mir auch ncht vorstellen.

 

Er sollte von dem Schein jedoch vorsichtshalber eine Kopie machen, falls die Firma diesen einfordern wird.

Eine Kopie von dem Staplerschein sollte man sich unbedingt machen, denn es gibt kein Register und man müßte diesen bei Verlust neu machen.

 

Dann kann er mit der Kopie zu dem Unternehmen gehen, welches die Prüfung gemacht hat und sich einen neuen ausstellen lassen.

 

Bei dem LKW-Führerschein kann ich es mir nicht vorstellen.

Das Eigentumsrecht an diesem Dokument dürfte beim Staat und nicht bei einer Firma liegen.

Was will den der Betrieb mit dem Führerschein? Der kann doch gar nichts damit anfangen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Führerschein Eigentum der Firma ist. Denn eine Fahrschule ist ja auch sowetwas wie eine Weiterbildung. Und wenn man die Qualifikation erlernt hat, dann hat man diese ja prinzipiell erworben und kann diese nicht verlieren, wenn man die Firma wechselt.

Dies ist aber keine rechtlich hinterlegte Antwort, sondern nur von der Logik her abgeleitet.

Der Führerschein ist personengebunden, es würde dem Arbeitgeber gar nichts nützen, wenn Ihr Mann die Führerscheine im Betrieb abgeben müsste.

Keine Angst, Ihr Mann darf seinen Stapler Führerschein behalten, wenn er den Job kündigen sollte.

Zulässig ist es aber, zu vereinbaren, dass Ihr Mann die Führerscheinkosten oder einen Teil davon, an den Arbeitgeber zurückzahlen muss, falls Ihr Mann die Firma vor einem vereinbarten Termin verlässt.

Wurde keine Vereinbarung getroffen, braucht Ihr Mann auch nichts zurückzuzahlen.

Gleiches gilt natürlich auch für den LKW-Führerschein vom Mann Ihrer Freundin.

Peter Kleinsorge