Forderung des Inkassobüros Creditreform
Hallo auch! Ich habe vor einigen Jahren als ich noch Arbeitslos war, schulden bei dem Stromversorger Envia gemacht. Irgendwann Anfang 2011 ist dann natürlich eine Forderung gekommen. Ich habe damals mit dem Kundenservice der Envia Telefoniert und da ich zu der Zeit wie gesagt Arbeitslos war, wurde die Forderung erstmal eingestellt. Mir wurde damals gesagt, das man mich in ca einem halben Jahr erneut anschreiben würde um zu sehen ob sich meine finanzielle Lage geändert habe. Es ist seitdem kein schreiben der Envia angekommen. Heute am 03.02.2012 habe ich ein schreiben von "Creditreform" im Briefkasten. In dem werden jetzt von ursprünglich rund 450Euro, 901 Euro von mir gefordert werden, die ich bis zum 05.02.2012 zahlen solle. Das schreiben ist vom 31.01.2012. Sie geben mir also ganze 2 Tage Zeit den Betrag zu zahlen, was schonmal unmöglich ist, da heute Freitag ist und ich das theoretisch bis zum Sonntag zahlen soll. Ich kann mir nicht vorstellen, das weder die Forderung der 901 Euro, noch der Zeitraum der mir gegeben wurde rechtens ist. Kennt sich jemand mit der Problematik aus und kann mir da weiterhelfen?
8 Antworten
Wenn alle weiteren Stromrechnungen bezahlt wurden: Hochgradig unseriös! Extrem kurze Fristsetzung, offenbar, um einen am Nachdenken und Recherchieren zu hindern und einen absoluten Wucher an Zusatzkosten durchzudrücken! Vor allem nichts unterschreiben (Anerkenntnisse, Ratenvereinbarungen usw.)!
- wenn ein Gläubiger von sich aus den Betrag stundet, kann er eigentlich kein Inkassobüro als Verzugsschaden geltend machen. Zeugen Telefonat? Ist auch glaubwürdig, wenn er das so lange liegen lässt.
- wird ein Inkasso selbst kaum nach einer so kurzen Frist direkt den gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen, sondern erst mal weiter drohen und Kosten zu schinden versuchen - die man aber zumindest in der Höhe nicht bezahlen muss.
Was also zu zahlen ist:
- Hauptforderung
- Gesetzlicher Verzugszins: 5% über Basis, wechselt je nach Monat, googeln! Gibt es auch Rechner im Internet für. Dürften so knapp 25€ sein. Endzeitpunkt sollte das Zahlungseingangsdatum sein, also z.B. Überweisungstag + 3 Werktage.
- Mahnkosten für versandte Briefe, max. 3-5 Euro/Stück.
Auf diese Posten hat der Gläubiger ein gesetzliches Anrecht, also würde ich nicht versuchen, z.B. den Verzugszins wegzulassen.
Das also ausrechnen und direkt an den Stromversorger zahlen, im Verwendungszweck der Überweisung alles (Hauptford., Verz.zins 5% ü.B., Mahnkosten Gläubiger) genau angeben! Gibt man das nicht an, wird erst auf die Fantasiekosten des Inkassos angerechnet und die eigentliche Forderung kaum angetastet!
Wenn ich richtig sehe, gab es keine Rücklastschrifen und keinen Umzug, also auch keine Berechtigung für Adressermittlung oder Rücklastschriften. Die Inkassokosten wären auch, wenn wirklich eine Erstattungspflicht bestünde, viel zu hoch und würden von einem Gericht wahrscheinlich so kaum anerkannt!
Auf jeden Fall würde ich an der Stelle das Berechtigte schnell zahlen (5.2. geht nicht mehr, aber Anfang nächste Woche schon), um erstattungspflichtige Anwaltskosten oder ein Mahnverfahren zu vermeiden. Notfalls Kredit (Dispo?) nehmen, das ist allemal billiger als Raten bei Inkassos abstottern. Es dürfte auch noch keine nachteiligen Einträge bei Auskunfteien geben (auch Creditreform muss da intern trennen!), weil noch nicht zweimal gemahnt wurde. Also so gesehen kein Hindernis, die vielleicht 480 Euro berechtigte Forderung per Kredit zu zahlen.
Dann würde ich Inkasso einen Brief per Einschreiben+Rückschein schicken, indem ich die Zahlung an den Gläubiger erwähne und weitere Kosten bestreite.
Die werden weiter Drohbriefe schicken und ihre Fantasiekosten einzutreiben versuchen, da würde ich mich aber stur stellen - wahrscheinlich lassen sie es nach einiger Zeit sein. Sollten sie tatsächlich einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken: genau lesen und ggü. Gericht widersprechen, sicher stellen, dass der Widerspruch angekommen ist (anrufen!). Muss unbedingt innerhalb 2 Wochen da sein.
Die Forderung ist verjährt, wenn sie vor 2009 entstanden ist...
... wenn es denn von 2011 ist... Verjährung wie gesagt nur, wenn Forderung ursprünglich von vor 2009!
Weil 1 Jahr seit der letzten Forderung vergangen ist.... so so .
Es ist nicht die Frage, wieviel Zeit seit der letzten Forderung vergangen ist, sondern wann die Ursprungsrechnung zugegangen ist. Wie der Fragesteller schrieb, ist das Vertragsverhältnis bereits mehrere Jahre beendet...
Einen großen Wortlaut gibt es da nicht! Es steht in dem Brief...
"Sehr geehrter Herr XXXX, nachstehend teilen wir ihnen den zwischenzeitlichen Stand der Forderungen mit:
Hauptforderung: 632,13 Euro (waren Ursprünglich 443,27 Euro)
Nebenforderung verzinslich: 26,50Euro
Nebenforderung unverzinslich: 39,45 Euro
Zinsen (zzgl 0,09 Euro für jeden weiteren Tag) 129,60 Euro
Auslagen(§§280, 286 BGB) 74 Euro
Gesamtforderung: 901,68 Euro/ Teilzahlungen werden gemäß § 367 BGB Abs.1 verbucht. Wir fordern sie auf, die O.g. Zahlung bis zum 05.02.2012 auf eines unserer u. g. Konten einzuzahlen damit die Angelegenheit außergerichtlich erledigt werden kann. Nur dadurch ersparen sie sich weitere Kosten und Zinsen. Mit freundlichen grüßen Creditreform" Mehr steht da nicht! der Brief ist von keinem Unterschrieben und es steht da das er auch ohne Unterschrift gültig ist. Wie gesagt, ich habe von denen noch nichts bekommen und deshalb sind die Forderungen in meinen Augen mehr als ungerechtfertigt.
Eine derart imense Steigerung der Nebenkosten im Verhältnis zur Gesamtforderung ist Klärungsbedürftig, aber nicht gänzlich ausgeschlossen. Ich empfehle Dir, Kontakt zur Enviva aufzunehmen und mit denen erstmal zu klären, was die an Haupt- und Nebenforderungen gegen Dich haben. Wenn Du kannst, zahlst Du dann diesen Betrag an die Firma. Ein Schreiben von Creditreform hast Du nie erhalten. Du wolltest ja nur wissen, wann Du was zahlen musst.
Wie können - berechtigte - Nebenkosten in dieser Höhe entstehen? Ginge eigentlich nur, wenn weitere Beträge nicht bezahlt wurden, die mit der genannten Forderung nichts mehr zu tun haben.
Mit dem Inkasso zu telefonieren ist Unsinn, die machen nur Druck, immer alles sofort zu zahlen, egal, wie man die fehlende Berechtigung begründet.
Gibt sich der Inkassolkaden Creditreform als Forderungsinhaber aus oder ist es lediglich zum Forderungseinzug beauftragt ?
Gib mal den Wortlaut des briefes wieder oder verlinke hier anonymisiert
Wieviel gebühren werden von dem ext Inkassodienstleister Creditreform berrechnet ?
Die meisten Gerichte erachten die Gebühren eines ext INkassobüros als nicht erstattungsfähig
Sieht hier nicht nach Verjährung aus, es geht nach der ursprünglichen Fälligkeit, also wohl Anfang 2011.