heute von inkasso von 1999 forderung telekom in höhe von 1861 euro erhalten,davon 630 euro zinsen?
habe heute vom inkasso teschinkasso ein schreiben bekommen, was ich mit schock gelesen habe...1861 € forderung von 1999..seit 14.05.1997 in höhe von 8,35 % zinsen insgesamt 630 €.....bin total überfordert, da ich damals immer vom konto alles abgebucht bekommen habe und natürlich nach 16 jahren keine belege mehr habe...was hat es damit auf sich? diese forderung ist angeblich von der telekom....ich weiss wenn man telekom etc. nicht bezahlt ..kommt nach 3 monaten sperre und dann mahnungen etc...warum nach 16 jahren solch ein schreiben, was ich null nachvollziehen kann....kann mir jemand helfen ?
10 Antworten
Jetzt mach dich mal nicht verrückt. Möglicherweise ist denen auch nur ein Fehler unterlaufen. Ruf morgen doch einfach mal dort an und versuch herauszubekommen was das für Forderungen sein sollen und versuch weiter zu abzuklären ob auch wirklich DU als Schuldner gemeint bist. Ich hatte auch schon mal Post vom Inkassounternehmen und wie sich nach einem Anruf herausstellte wohnte noch jemand mit exakt dem gleichen Namen in der Stadt und die Forderung wurde an mich anstatt an den wahren Schuldner geschickt.
In solchen Fällen unbedingt schriftlich gegen die Forderung Widerspruch einlegen.
Auf keinen Fall versuchen, das telefonisch zu klären.
Wenn kein Handyvertrag abgeschlossen wurde, kann man der ganzen Sache beruhigt entgegen sehen.
Besteht das Inkassounternehmen auf die Zahlung der Forderung, sollte man sich den Titel vorlegen lassen.
Hättest du damals nicht bezahlt, hätte die Telekom den Anschluss gesperrt. Weitere Massnahmen gegen dich eingeleitet. Mahnbescheid erwirkt und wenn du nicht bezahlt hättest, wären Pfändungsmassnahmen die Folge.
Da das aber alles in deinem Falle nicht zutrifft, kannst du der Sache ganz beruhigt entgegen sehen.
Du musst auch nicht auf Verjährung oder sonst etwas verweisen, wenn nie ein Handyvertrag mit der Telekom bestand.
Schriftlich Widerspruch einlegen und Zahlung verweigern. Abwarten, was dann kommt.
Besteht das Inkassobüro auf Zahlung, oder droht sogar mit Massnahmen, würde ich zwei Wege gehen. Einmal zum Anwalt und parallel dazu eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das hatte ich in einem ähnlichen Fall so durchgezogen.
Die Staatsanwaltschaft hat sich dann mit dem Inkassobüro beschäftigt.
Ich würde jedem raten, der von Inkassobüros unberechtigte Forderungen bekommt, meist auch noch Drohbriefe, sofort Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Leider zahlen viele aus Angst aufgrund der Drohungen die man von den Inkassobüros bekommt.
Anrufen bei ner Inkassofirma ist völlig sinnlos. Widerspruch schicken, auf Verjährung verweisen und gut ist. Fax reicht und kost nix.
Bei mir war es offenkundig nicht völlig sinnlos. Und warum sich die Mühe machen einen Widerspruch zu schreiben/schicken, wenn man das ggf. mit einem Anruf klären kann?
Um nochmals kurz nachzufassen:
Nicht dass du mich falsch verstehst, ein Widerspruch ist natürlich richtig. Nur ich finde es sinnvoll sich vorher zu erkundigen um was es nun genau geht (ging bei der angeblichen Forderung gegen mich, nicht eindeutig aus dem Schreiben hervor) und ggf. die weiteren Schritte abzuklären.
@dunkel
Man hat halt lediglich einen weisungsgebundenen Inkasso Call Agent am Telefon
Sollte z.b verjährt sein wird der MA weisungsgem tricksen und dem Anrufer versuchen zu "erklären" das es nicht verjährt ist
Für einen rethorisch einigermasen fitten MA ist es kein Problem dem Anrufer die Einrede der Verjährung "auszureden" und um Zahlung zu bitten ;-))
Freundlicher Dreizeiler zurück, die Sache sei verjährt.
Wenn die Forderung durch Gerichtsbeschluss tituliert ist, stimmt das zwar nicht, weil die Verjährungsfrist in dem Fall 30 Jahre beträgt. Aber das werden Die Dir dann schon mitteilen.
Wenn kein Titel vorliegt, kannst die Sache vergessen.
Komme aus der Inkassobranche
Fordere zunächst vom Inkassoladen diverse Unterlagen ein
"......Sehr geehrtes Inkassobüro,
zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit benötige ich folgende Unterlagen :
Titelkopie , Vollmacht gem BGB § 174 bzw Abtretungserklärung gem BGB § 410 sowie eine Detailierte Forderungsaufstellung gem BGB § 367
Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch......"
Wichtig ist vor allem die Titelkopie
Ist die Forderung nicht tituliert dann ist natürlich längst verjährt
Falls tituliert sein sollte wäre Verwirkung zu überprüfen
Bei 16 Jahren bestehen meiner Meinung nach gute Chancen
- Titelkopie anfordern
- Wenn kein Titel vorhanden wegen Verjährung Widerspruch einlegen.
- Wenn Titel vorhanden zum Anwalt gehen und schauen ob hier die "Einrede der Verwirkung" greifen kann.
- Auch bei titulierten Forderungen können neben den Kosten im Titel nur die Zinsen der letzten 3 Kalenderjahre eingefordert werden.
Verbraucherzentrale, anwalt ...
habe heute da angerufen und es geht angeblich um einen handyvertrag von 1997....ich habe absolut keine ahnung.....kann mich noch nicht einmal mehr daran erinnern, dass ich jemals einen da hatte