Zulassung/Eintragung für eine Kfz Katzentreppe/Heckjalousie?
Liebe Community,
ich habe auf meinen 2008er Ford Mustang eine Katzentreppe aus Kunstoff installiert. Es ist eventuell nicht jedermanns Geschmack, dennoch wollte ich fragen, ob sich jemand damit auskennt - gerade im Bezug auf die Zulässigkeit. In Amerika scheint es ja kein Problem zu sein, da man sie dort in verschiedensten Variationen kaufen kann... Unsere Gesetze sind nur leider etwas strenger ;) Dennoch habe ich häufiger Mantas gesehen, welche diese Jalousie haben und durch die Straßen sausen. Meine Frage wäre also, ob man diese überhaupt eintragen lassen kann?!
Falls es Fragen zu der Befestigung gibt, möchte ich diese schon mal vorweg nehmen: Es sind insgesamt 6 Aluminiumplatten mit kleinen Schrauben an der Heckscheibe aufgeklebt. Die Jalosuie hat dementsprechend 6 Löcher und wird mit Muttern festgeschraubt.
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Die Katzentreppe müßte eine EC Prüfnummer haben idR an einem der Ecken und im montoierten Zustand sichtbar. Ohne diese Prüfnummer ( KBA Nummer ) ist das teil nicht eintragungsfähig. Mit der kBA Nummer wenn vorhanden kann man auch eine Prüfbescheinigung beim KBA Anfordern wenn nix im Lieferunfang drinn war anfordern.
Bei der Prüfbescheinigung geht es nicht nur um die sachgerechte Montage sonderen auch um das bruchverhalten wenn zB ein Zweiradfahrer hinten draufkracht und die verletzungsmuster die entstehen..
In den 79ern gab des diese Abdeckungen für hi Seiten und Heckscheiben durchaus Häuffig von der Fa Zender. Hab auch noch vom Capri 2 sowas orgig verpackt rumliegen wenn wer was braucht ..
Joachim
Warum nicht einfach mal beim TÜV anrufen und nachfragen, ob das eintragungsfähig oder eintragungspflichtig ist.
Meinetwegen auch DEKRA und Co., was an meiner Kernaussage aber NICHTS ändert.
DEKRA, KÜS und etliche andere
Und anrufen? So einfach ist das nicht mit der Dienstleistung.
Ich würde zum SVA gehen und mir die Vorschriften zeigen lassen.
Außerdem, wenns ein seriöser Hersteller ist, sollte er auf eine nachträgliche, erforderliche Genehmigung hinweisen.
Heißt nicht, wenn er schreibt, es sei frei, dass es auch eintrags-frei sein muss.
das Teil müsste ne ABE haben
da ich einen 2. Außenspiegel sehe ist das i.O.
das hat überhaupt nichts mit einem 2ten Außenspiegel zu tun, sondern die sachgerechte Montage des Teils ist wichtig. Wenn das Teil bei höherer Geschwindigkeit abfällt, ist es kein Abfall, sondern Schaden-verursachend (Hintermann, (K)radfahrer ...
Warum regst du dich über 'strengere' Gesetze auf?
Du bist ja schon unsicher, ob es genehmigt ist/wird.
Kann nicht nachvollziehen was du mit „aufregen“ meinst ?
Unsere Gesetze sind nur leider etwas strenger
Nur weil man etwas schade findet, heißt es ja nicht gleich, dass man sich darüber aufregt oder ? :D
Der Tüv hat nichtmehr das Monopol eintragsfähige Veränderungen einzutragen.
Somit kann man ebenfalls zu anderen Anbietern wechseln.