Fondanlage / Dynamische Plusrente kündigen ja oder nein?
Ich habe vor ca. 20 Jahren über meinen damaligen Arbeitgeber einen Vertrag mit der WWK abgeschlossen, nennt sich Fondanlage / Dynamische Plusrente. Ein kleiner Teil meines Gehalts ist dann jeden Monat auf diesen Vertrag überwiesen worden, allerdings nicht einmal 2 Jahre lang, denn die Firma hatte Insolvenz angemeldet und dicht gemacht. Ich bin dann umgezogen und habe mir neue Arbeit gesucht. Jetzt ist mir der Vertrag mal wieder ins Gedächtnis gekommen und ich habe dort mal angerufen. Der angesparte Betrag ist eher marginal und ich wollte den Vertrag kündigen. Ich habe die Auskunft erhalten, dass eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist, ich muss also bis 2025 warten. In diesem Zusammenhang fällt mir auch wieder ein, dass ich ursprünglich mal einen ganz anderen Vertrag mit der WWK abgeschlossen hatte, der dann aber auch aufgrund einer Pleite nicht fortgeführt werden konnte und mir dann automatisch der heutige Vertrag zugeschickt wurde. Angesichts des geringen angesparten Betrages ist das ganze kein Drama, aber mich würde mal interessieren, ob eine Kündigung wirklich nicht möglich ist? Habe bis jetzt mehrere unterschiedliche Varianten gehört und bin etwas verwirrt 😂
3 Antworten
Nach deinem Text zu urteilen, vermute ich, dass es sich um eine betriebliche Altersversorgung handelt. Die damaligen Beiträge wurden über dein Gehalt von deinem damaligen Arbeitgeber bezahlt. Nach dem Ausscheiden aus der Firma, wurde dieser Vertrag dann auf deinen Namen übertragen.
Solche Verträge kann man frühestens zum 60 bzw. 62 Lebensjahr kündigen.
Das kann ich dir so natürlich nicht sagen, da ich den Vertrag nicht kenne.
Allerdings ist es durchaus üblich, dass Betriebsrenten nicht kündbar sind (grundsätzlich). Auch nach Insolvenzen/Arbeitgeberwechsel bleiben diese üblicherweise bestehen und ruhen oder werden bestenfalls auf den neuen übertragen und weitergeführt.
Entsprechend würde ich es gar nicht darauf anlegen, zu kündigen, zumal es ja so ist, dass das Geld momentan nicht viel/benötigt ist. Und vielleicht freut man sich über die wenigen Euro im Alter umso mehr (zumal die Wertsteigerung in Fonds ja eigentlich recht gut war)
§§ 1b, 2 BetrAVG.