Scheiben getönt, Punkt bei Probezeit?
Bitte nur ehrliche Antworten und professionelle...
Meine Seitenscheiben habe ich zu 1% tönen lassen, heißt : Ganz ganz schwarz! Da ich bereits einige Autos gesehen habe die vorne (Fahrer + Beifahrerseite) ebenfalls eine tönung haben, diese aber sehr sehr gering ist habe ich mir eine leichte Folie gekauft und diese an mein Wagen angebracht. Man erkennt aufjedenfall das die vorderen Scheiben getönt sind. Allerdings kann man mich dennoch prima erkennen und ich habe beste Sicht. Der Tönungsgrad übersteigt den Grad der ab Werk von z.B. Mercedes angegeben wird. Den bei einigen Modellen, sind diese vorne Werksmäßig getönt.
Da ich im Internet nur Threads gefunden habe wie: Verboten. Will ich allerdings eine richtige Antwort. Da es einen Punkt mit 90€ Bußgeld bei einem Verstoß gebe, der für den Fahrer eine wesentliche Sichtbeeinträchtigung verspricht, dies trifft jedoch keinesfalls auf mich zu, da ich kaum Sichtbeeinträchtigungen habe. Ebenfalls in einem Forum habe ich gelesen, dass ein BMW Besitzer vorne sowie hinten die Scheiben schwarz foliert hatte. Strafe: 90€ OHNE PUNKT.
Könnte man hierbei auch über eine Strafe hinauswachsen, ohne einen Punkt zu bekommen?
LG
5 Antworten
Die korrekte Nummer im TBKAT lautet 319606
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat
Kostet 90€ zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen und gibt 1 Punkt im FAER.
Davon ist nur abzusehen, wenn eine ABG vorliegt, aus der hervor geht daß trotz Folie noch 75% Lichtdurchlässigkeit gegeben ist.
Es gibt immer einen Ermessensspielraum des Beamten - aber niemand wird dir garantieren, daß der in deinem Fall auch genutzt wird. Die genannte TBNR ist auf jeden Fall der korrekte Tatbestand.
Es ist egal ob es eine Sichtbeieinträchtigung gibt oder nicht. Alles vor der B-Säule darf nicht mit Folien beklebt werden. Dies gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch anderen Staaten, solltest du auf die Idee kommen z.B. damit zum GTI-Treffen fahren zu wollen ;)
In DE sind Folierungen der vorderen Scheiben verboten. Du darfst dir an der Frontscheibe den Bleindkeil folieren und dann die hinteren Fenster+Heckscheibe, mehr nicht.
Danke für die Antwort, allerdings ist das nicht die, die ich mir erhofft habe...
Kann ich mir denken... ;)
Wie bei so vielen Sachen, was Spaß macht oder toll aussieht ist leider verboten...
Hier hast es auch mal ausrecht seriöser Quelle: https://www.bussgeldrechner.org/tuning/autoscheiben-toenen.html
"Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“
google doch einfach. bussgeldkatalog.org sagt einem alles was man je wissen wollen könnte über vergehen im Straßenverkehr
Bauartgenehmigung nicht mitgeführt/vorgezeigt. Gibt keinen Punkt, trifft auf mich zu. nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, trifft ebenfalls auf mich zu. Kein Punkt, Verkehrssicherheit beeinträchtigt trifft nicht auf mich zu, allerdings mit einem Punkt in FL
was zutrifft und was nicht solltest nicht du als betroffener entscheiden. Das entscheidet immernoch die rennleitung und die von denen bestellten TÜV-Prüfer.
Der TÜV- Ingenieur sagt dir am Telefon, was alles erlaubt ist und mit welchen Umbauten die Zulassung des Fahrzeugs erlischt.
Wenn es mit einem Fahrzeug, das vorsätzlich verkehrsunsicher gemacht wurde, einen Unfall gibt, wird es ggf. richtig teuer. Die Versicherung könnte sich weigern, zu zahlen.
In dem Sinne: BOA EH MANN :-P
In einigen Foren habe ich bereits gelesen, dass sowas nur mit einem Verwarngeld bis 50€ geahndet wird + Das Fahrzeug bei der Polizeiwache vorzeigen