Folgen nach der Anzeige einer Beleidigung
Hallo,
ir ist heute ein Brief der Polizei zugestellt worden mit dem Betreff eines Termines zur Vernehmung wegen angeblicher Beleidigung.
Ich hatte Streit mit der Familienkasse und habe die Beamten der Familienkasse mit "Arschlöcher" bezeichnet, dass es mich sehr verleitet Ihnen eine die die Fresse zu hauen und sowieso alle Beamten gleich wären und Schweine wären und so.
Zu dieser Mail, die ich der Familienkasse habe zukommen lassen hat mich bewogen, dass wir 600 Euro zurück zahlen mussten die für uns nur schwer aufbringbar waren und jeglicher Kontakt mit der Familienkasse auf taube Ohren gestoßen ist.
Heute erhielt ich wie bereits erwähnt einen Brief mit Vorladung im Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung § 185 StGB.
Vor nicht ganz einem halben Jahr bin ich wegen Betruges, was auch gestimmt hatte, zu einer Geldstrafe von ca. 1300 Euro verdonnert worden. Gilt dies bereits als Vorstrafe?
Ich habe jetzt seit etwa 6 Wochen endlich wieder Arbeit, nach über einem Jahr Arbeitslosigkeit.
Meine Fragen nun lauten:
- Gilt die o. g. Geldstrafe als Vorstrafe?
- Welche Strafen muss ich nun nach der Anzeige befürchten? - kommt eine weitere Geldstrafe auf mich zu oder muss ich gar eine Haftstrafe absitzen?
- Gibt es Möglichkeiten die Angelegenheit außergerichtlich zu behandeln und abzuschließen?
Schon mal danke im Vorraus! Liebe Grüße
9 Antworten
Die Sache mit der Beleidigung hast Du verbrochen, dafür musst Du genauso geradestehen wie bei dieser Betrugsgeschichte. Die Beleigigung wird in einem Führungszeugnis nicht auftauchen. Da kannst Du beruhigt sein, Dein bestehendes Arbeitsverhältnis ist nicht gefährdet.
Außergerichtlich kannst Du da leider vermutlich nichts mehr regeln. Da hast Du die falsche Adresse für Beleidigungen gewählt.
gut, noch ergänzt :-)
vielleicht solltest Du mal einfach bei der Familienkasse vorsprechen.dich entschuldigen und erklären, was dich so in Rage gebracht hat.Vielleicht hast Du ja Glück,das sie Milde walten lassen und ihre Anzeige zurück ziehen.
Du bist vorbestraft, wenn ein Richter dieses oder jenes verhängt.Also nur,wenn Du vor Gericht standest. Und Haftstrafen werden nicht sofort verhängt.Das kostet den Staat zu viel Steuern
Hallo,,,das ist ja wohl Humbug was du da geschrieben hast.
Das muss der Richter entscheiden. Normalerweise Ja.
Geldstrafe, denke ich, ist warscheinlicher.
Musst du dich mit den Beamten kurzschließen.
Rechtlichen Beistand bekommst du normalerweise nur von einem Anwalt und hier ist sowas verboten. Wenns einen Admin stört bitte löschen.
die 1300 Euro gelten dann als Vorstrafe, wenn Du einen Strafbefehl oder ein Urteil bekommen hast; vmtl. wird es wieder zu einer Geldstrafe kommen; wenn Du Dich ordentlich entschuldigst kann das durchaus strafmildernd berücksichtigt werden; Du kannst auch anbieten, dass es gegen eine Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Organisation eingestellt wird; dann ist es so vom Tisch und wird nirgends eingetragen; (Einstellung gg Geldbuße beantragen)
Falsch,,,man,man Leute,Pisa lässt grüssen.Schreibt dann besser nichts.
mir ist klar, dass die Tagessätze maßgebend sind; er schreibt aber nur von 1.300 Euro Gesamtsumme; die Tagessätze gibt er ja nicht an; im übrigen ist man immer dann vorbestraft, wenn man durch Strafbefehl oder Urteil zu einer Anzahl von Tagessätzen verurteilt wurde; Den Hinweis auf Pisa gebe ich gerne zurück
Es gibt keinen Hinweis im Text darauf, dass er das nicht einsieht... Was genau bezweckst du mit der Aussage?