Polizeiausbildung trotz Anzeige wegen Beleidigung?!?!?!

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das dürfte dann auch nicht im Führungszeugnis stehen.

Bin mir nicht sicher, ob das sowieso verlangt wird, aber Du kannst Deiner Bewerbung ja ein "erweitertes Führungszeugnis" beilegen, welches belegt, dass Du nicht vorbestraft bist. Das kannst Du bei der Stadtverwaltung beantragen.

Fast so schlimm wie mit Fahrrad ohne Licht zufahren. Die Sache hat sich anscheined erledigt und deiner Bewerbung sollte sie nicht im Weg stehen.

Da das Verfahren anscheinend nicht mehr am Laufen ist und du nicht zu einer Strafe über 90 Tagessätzen verurteilt wurdest, giltst du nicht als vorbestraft. Es sollte einer Bewerbung nichts im Wege stehen.

Bewerben kannst Du Dich schon, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst. Die Aufnahmeprüfung ist aber unheimlich hart und es bestehen nur sehr wenige.

Wenn sonst nichts anliegt, sollte das kein Problem sein.