Fliesenspiegel in Mietwohnungen
Muss ich bei Auszug aus einer Mietwohnung den Fliesenspiegel entfernen, den ich angebracht habe?
13 Antworten
Das ist in erster Linie mit dem Vermieter zu klären. Wenn du das ohne Absprache mit dem Vermieter gemacht hast und er möchte den Urzustand wieder haben, musst du diesen wieder herstellen. Wenn dem Vermieter die Fliesen gefallen und er übernimmt sie (wahrscheinlich ohne dafür was zu bezahlen), kannst du die Fliesen dranlasssen. Dies sollte aber im Abnahmeprotokoll so vermerkt werden. Vielfach haben die Küchen keinen Fliesenspiegel mehr, sondern bei den Einbauküchen sind Glaspaneele etc. vorhanden.
dann würde ich entweder für das Laminat Abstand verlangen oder es ebenfalls wieder rausnehmen....
Zwar kenn ich mich ncht mit mietrecht aus, aber ich bin schon oft umgezogen und denke, hier ist es so wie bei (fast) allem: Ess ist Vermieter-bedingt. Wenn du dich mit deinem Vermieter einigen kannst, dass er dran bleibt, ist gut für dich. Oder eben gleich mit dem Nachmieter. Musst du fragen. Aber wenn der Vermieter/Nachmieter das nicht will, musst dus entfernen.
Ja, hat ja der Experte schon gesagt. Wenn er jedoch ganz ist (Die Fliesen) hat der Vermieter nicht so gute Karten zu sagen die Fliesen müssen weg, denn sie stellen ja eine Aufwertung der Wohnung dar. Er muß sie nähmlich begründen seine Entscheidung.
Ein einfach so steht es ja schon in dem Mietvertrag reicht nicht.
Wenn Du ihm das mit den Fliesen irgendwann mal mitgeteilt hast, Hat er noch schlechtere Karten. Er hat Dich nachdem die fliesen dran waren mal besucht reicht schon. du mußt nur sagen damals hat er sie gesehen. Das reicht. Sehr gut wäre es Du bist im Mieterschutzbund. Der Eintritt wäre glaube ich immer noch möglich.
Du valery66 eigentlich ja.Aber frag Deinen Vermieter ob schon ein Nachmieter vohanden ist und mach wenn ja mit dem ein Treffen aus.Falls es gut geht sagt der Nachmieter ich will das so wie es ist und dann hat sich für Dich alles erledigt.Du ich hatte das im Bad auch und der Nachmieter hat mir dafür noch einge Euros gegeben weil Ihm das super gefallen hat. Wie, siehe was oben steht und handele!
Gegenfrage: Was haben Sie mit dem Vermieter vereinbart? Grundsätzlich müssen Sie die Wohnung so übergeben, wie Sie diese erhalten haben. Also ohne Fliesenspiegel. Der Vermieter kann aber durchaus bereit sein diesen zu übernehmen; dann müssen Sie ihn natürlich nicht ausbauen.
Danke für die Antwort. Ich habe das natürlich mit dem Vermieter abgesprochen, er hat sogar noch verlangt, dass ich Ersatzfliesen einlagere, daran kann er sich jetzt nicht mehr erinnern. Genausowenig wie an die Tatsache, dass die Fußböden in den beiden oberen Etagen mir gehören (Laminat), die hat er mal eben in seinem neuen Mietvertrag an die neuen Mieter mit vermietet. Das habe ich aber schriftlich.